Die Lügenfritz-Affäre nimmt gerade einen interessanten Verlauf. Prominente Anwälte wollen Gegenanzeigen vorbereiten. § 344 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) stellt die Verfolgung Unschuldiger unter Strafe. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes echtes Amtsdelikt, das nur von Amtsträgern (wie Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern) begangen werden kann. #Lügenfritz #Justiz #Recht
