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#Rechtsmittel

Google hat vor dem Gericht der Europäischen Union Rechtsmittel gegen eine EU-Anordnung eingelegt, die das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Daten mit anderen Suchmaschinenbetreibern zu teilen und sein Android-Betriebssystem für rivalisierende KI-Dienste zu öffnen, was es als gefährlich für die Privatsphäre der Nutzer ansieht. #Google #EU #Datenschutz

Google legt Beschwerde gegen EU-Anordnung ein

In eigener Sache: Das Landgericht Berlin II hat Apollo News untersagt, Schilderungen eines Zeitzeugen über die Dienstzeit von Sven Hüber bei den Grenztruppen der DDR zu verbreiten. Der Beitrag ist deshalb vorläufig nicht abrufbar. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass die Schilderungen unwahr sind; es hält lediglich die Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung für nicht erfüllt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir werden Berufung zum Kammergericht einlegen, weil wir den angelegten Maßstab für falsch halten. Der Zeuge hat seine Angaben vor der Veröffentlichung an Eides statt versichert. Herr Hüber hingegen hat keine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das prozessuale Vorgehen von Herrn Hüber dürfte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Übrigen bereits rechtsmissbräuchlich sein. Zum Verlauf der Verhandlung und zur Würdigung der Zeugenaussage äußern wir uns während des laufenden Verfahrens nicht; beides ist Gegenstand des Rechtsmittels. https://t.co/Hk66AgUINk #Berlin #Gericht #Rechtsprechung

TikTok bannt meinen Account mit über 133.000 Followern permanent. Zuvor waren immer wieder Videos von mir gesperrt wurden. Nach Einspruch meinerseits zwar meist wieder entsperrt, dennoch wurden diese Sperrungen als Strikes gezählt. Ich prüfe schon rechtliche Schritte. Wer https://t.co/WLzpTUwqD6 #TikTokBan #AccountSperrung #Rechtsmittel #DE

Am Freitag habe ich für das Newsletter politik & kommunikation über die seit vielen Jahren rechts- und verfassungswidrig ausbleibende staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung geschrieben. Anfang nächster Woche kommt noch was! Stay tuned. "Die AfD hatte in einem zwischen 2019 und 2023 geführten Mammutprozess vor dem BVerfG beweisen können, dass die bisherige, auf informalen und geheimen Absprachen beruhende Vergabepraxis der Altparteien verfassungswidrig war und auch DES und AfD grundsätzlich einen Anspruch auf Förderung haben. Seit 2017 stellt die DES nun Jahr für Jahr Anträge, der für 2026 wurde im März 2025 gestellt, jedoch erst ab Weihnachten 2025 bearbeitet und ist bis heute nicht entschieden. Das Bundesinnenministerium versucht, die Ansprüche der DES durch Verschleppung zu erledigen; das hiergegen gegebene Rechtsmittel, die Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht, kann sich die DES bei 25 Millionen Euro Streitwert schlicht nicht leisten. Und diesen Umstand nutzt das Bundesinnenministerium jetzt aus. Wir halten das für Rechtsbeugung!" #Politik #Verfassung #Rechtsstaat

ZEIT ONLINE Aug 26

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres den Freispruch eines Mannes überprüfen, der im Fall der vermissten Madeleine McCann verdächtigt und zuvor vom Landgericht Braunschweig von schweren Sexualdelikten freigesprochen wurde, während die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat. #Bundesgerichtshof #Maddie #Sexualstraftäter

Revision: BGH überprüft Freispruch des Maddie-Verdächtigen
newsORF.at Aug 17

US-Präsident Donald Trump ist mit seinem Einspruch gegen eine Entschädigungszahlung von 5,6 Millionen Dollar an E. Jean Carroll wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung gescheitert, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA sein Rechtsmittel abgewiesen hatte. #Trump #EJeanCarroll #Verleumdung

Fall E. Jean Carroll: Trump scheitert mit Einspruch

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz

U.M. OSINT Jul 26

Die Reaktionen auf den Anschlag auf den CSD sind so vorhersehbar wie langweilig. Dennoch ist es irgendwie anders. Und ich habe nun wirklich tausende Postings dazu lesen müssen. ▶️ Viele Linke, Linksradikale, Antifaschisten und Queers sind bemüht, ihr Weltbild nicht stören zu lassen. Spürbar ist aber, dass der Funke des Zweifels gesät wurde. Die eingeredete Opfer-Hierarchie, die zum Schulterschluss der Linksradikalen mit den Islamisten geführt hat, funktioniert nicht mehr, wenn der eine den anderen angreift. Was er auch zuvor schon mehrfach getan hat, aber das war leichter zu ignorieren. Zwar ist nicht mit einer großen Abkehr zu rechnen. Aber vielleicht sickert langsam in das ein oder andere Hirn, was den Islamisten nach der „Dekolonialisierung“ und dem überwundenen Kapitalismus so vorschwebt. ▶️ Rechtsaußen verhält sich geradezu putzig. Bis etwa 22:00h gestern Abend wurde über Schwule und Queers abgeledert, was das Zeug hält. Danach versucht man schlagartig so zu tun, als wäre die Freiheit und Sicherheit des CSD irgendwie oben auf der eigenen Agenda. ▶️ Der tatverdächtige Abdul Ballout, der gerade erst aus einer langen Jugendhaft entlassen wurde, steht dem IS nahe. Das Ziel des IS ist ein islamisches Kalifat. Der einzige echte Unterschied zur Hamas und Hisbollah ist die Vorgehensweise: Letztere priorisieren zunächst die Region und die Zerstörung Israels, der IS will sofort einen weltweiten Kampf. ▶️ Der IS ist für die Taktik der „einsamen Wölfe“ bekannt: Junge Männer, die sich selber radikalisieren. Das wird von Sicherheitsleuten so genannt, ist aber weder heroisch noch romantisierend gemeint. Die einzige Qualifikation, die man braucht, um für den IS zu töten, ist willens zu sein. ▶️ Es war häufig von Bezügen zur bevorstehenden Wahl in Berlin zu lesen. Ich wage zu bezweifeln, dass der IS überhaupt davon weiß. Oder dass es ihn eine Bohne interessiert. Übrigens wird in Deutschland ständig irgendwo gewählt. In den vergangenen zehn Jahren hat nach jedem CSD eine Wahl stattgefunden – einzige Ausnahme 2020 wegen Corona-Chaos. ▶️ Einige geistig Verwirrte haben Thesen aufgestellt, Russland bzw. Putin habe Terroristen geschickt. False Flag geht ja immer wie geschnitten Brot. Die Verbindung von dem vorbestraften Ballout zum islamistischen Milieu ist aber einschlägig. Wir erinnern uns an den Anschlag auf die Crocus City Hall 2024 bei Moskau? Ich hatte ausführlich berichtet. Das war auch der IS. Die Abteilung „Provinz Khorasan“ (ISPK). Die haben nämlich auch etwas gegen Russland. Denn die haben etwas gegen alle, die nicht streng sunnitisch leben. ▶️ Bemitleidenswert auch die Versuche der Rechtsradikalen und AfD-Mitläufer, die nun etwas von „Ausländer raus“ und „Remigration“ faseln. Das „ou“ im Namen Ballout weißt auf eine französische Schreibweise hin. Also vermutlich Nordafrika oder Libanon. Und siehe da: Abdul Ballout hat einen libanesischen Hintergrund. Er wurde aber in Berlin geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit 2015 hat das also auch nichts zu tun. Nicht einmal, wenn die AfD die absolute Macht in ganz Deutschland hätte, könnte sie den Sympathieträger ausweisen. Wohin denn? Glaubt irgendwer wirklich, der Libanon – zu großen Teilen schiitisch und zu einem Drittel christlich – würde den gerne aufnehmen? Populisten werden immer irgendwann an den Punkt kommen, an dem es keine einfachen Lösungen mehr gibt. ▶️ Das funktioniert in beide Richtungen. Zweimal musste ich heute Morgen etwas von „Willkommenskultur“ lesen. Unironisch. Ein Zeichen dafür, wie fest einige Menschen die Augen verschließen und sich gar nicht damit auseinandersetzen, was innerhalb der muslimischen Welt so passiert. Das sind nämlich nicht alles arme, unschuldige, postkoloniale Opfer. Wenn einer hier geboren ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist für mich nicht schlüssig, wie willkommen man den noch heißen könnte. Es sei denn, man gibt den Grundsatz auf, dass der Staat über der Religion steht. ▶️ „Besser schützen“, egal von wem es kommt, ist Unfug. Nirgendwo wird so gut geschützt, wie in Berlin. Mehr geht nicht. Der Anschlag fand weder auf dem Gelände der Kundgebung statt, noch auf dem Weg der Parade. Der Täter hat vermutlich bewusst bis abends gewartet und außerhalb der Sicherheitsbereiche zugeschlagen. ⏸️ Das Problem ist meiner persönlichen Meinung nach kein Ergebnis von verfehlter „Migrationspolitik“, sondern von verfehlter Sicherheitspolitik. Migration wird nur nicht als Teil dessen verstanden. Das hat nichts mit irgendeiner Partei zu tun, sondern zieht sich quer durch absolut alle Parteien. Unterbesetzung der Ausländerbehörden (die in diesem Fall eh keine Rolle spielen), Unterfinanzierung aller Polizeien, oberflächliche Personenprüfungen bei Aufnahme, Beschränkungen der Nachrichtendienste… Wenn heute ein Asylbewerber aus Afghanistan, dem Irak oder dem Libanon abgängig ist, wird nicht nach dem gefahndet. Den Satz ruhig zweimal lesen. Die Ausländerbehörde klopft an der Tür, und wenn keiner aufmacht, geht sie wieder und kann nichts machen. Die Freiheiten des Individuums werden – aus Angst vor einem übergriffigen Staat - höher angesetzt, als die Abwehr dieser Gesellschaft gegen Gefahren. Das ist über Jahrzehnte tradiert. Und unsere Moral verbietet uns bis zur suizidalen Selbstaufgabe, Muslime als mögliche Gefahr zu sehen. Das ist keine Bewertung, sondern eine Feststellung. Und genau das nutzen Terroristen als Einfallstor. Eine konstruktive, sinnstiftende Antwort darauf sehe ich weder bei Links- noch bei Rechtsradikalen; bei Populisten, Propagandisten und Verzweifelten auf der Suche nach einfachen Lösungen nicht. Solche Anschläge auf so genannte Soft Targets sind weltweit seit 20 Jahren ein Ding. Wenn Sieglinde-Annerose aus Oer-Erkenschwick nun jammert, dass man ja nirgendwo mehr sicher hingehen könne, kann ich das nur sehr bedingt ernst nehmen. Egal, wen Sieglinde-Annerose wählt. Mein angefragter und angekündigter Artikel zur Gefahr durch den Schulterschluss von Linksextremisten und Islamisten wird noch kommen. Gerade macht es aber absolut keinen Spaß, ich bin frei von „Ich hab’s doch gesagt“. Ich sehe gesellschaftliche Probleme. Religiös motivierte Straftaten werden erst seit 2017 bundesweit erfasst. Derzeit leben in Deutschland 140.000 Ausreisepflichtige, die eine Duldung haben. 24.000 sind vollstreckbar Ausreisepflichtig. Man müsste täglich etwa 66 Menschen abschieben und es würde trotzdem ein Jahr dauern. Gegen 14.000 weitere „Ausweisungen“ sind Rechtsmittel anhängig. Etwa 450 bekannte islamistische Gefährder leben in Deutschland. Eine Dunkelziffer gibt es nicht. #CSD #Terrorismus #Gesellschaftspolitik

ZEIT ONLINE Jul 21

Im Prozess um den Tod eines Kleinkindes aus der «Reichsbürger»-Szene, dessen Eltern es aus ideologischen Gründen zu lange nicht zum Arzt gebracht hatten, haben die Angeklagten Berufung gegen das Urteil eingelegt, das sie wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilte. #Reichsbürger #Kindstod #Rechtsmittel

Nicht zum Arzt gegangen: Kindstod in «Reichsbürger»-Szene - Rechtsmittel gegen Urteil
GFrei.News Jul 20

Anschläge auf Berlins Stromnetz: Seit März kennen die Ermittler vier Tatverdächtige – trotzdem sitzt bis heute niemand in Untersuchungshaft Nach den beiden schweren Anschlägen auf die Berliner Stromversorgung zeichnet sich ein bemerkenswertes Bild ab. Während Sicherheitsbehörden nach eigenen Angaben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Täter ermittelt haben, befindet sich bis heute keiner der vier Beschuldigten in Untersuchungshaft. Es gab zwei Anschläge auf die Berliner Stromversorgung: Am 9. September 2025 legten Brandstifter die Stromversorgung des Technologieparks Berlin-Adlershof lahm. 50.000 Privathaushalte ohne Strom 2.000 Gewerbebetriebe betroffen - erhebliche wirtschaftliche Schäden Am 3. Januar 2026 folgte der zweite große Anschlag. 100.000 Privathaushalte ohne Strom Wie viele Menschen dadurch verletzt wurden, gestorben sind und die wirtschaftlichen Schäden sind bis heute ungekannt. Der große Zugriff im März Ende März 2026 durchsuchten rund 500 Polizeibeamte insgesamt 17 Objekte in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Im Fokus standen bereits damals vier Beschuldigte im Alter von 28, 31, 35 und 36 Jahren. Sichergestellt wurden unter anderem Mobiltelefone, Computer, Datenträger und zahlreiche Unterlagen. Ermittler sehen einen Durchbruch Nach Recherchen der WELT betrachten die Sicherheitsbehörden die Ermittlungen inzwischen als entscheidend vorangekommen. Im Mittelpunkt stehen zwei Männer und zwei Frauen aus der linksextremen beziehungsweise anarchistischen Szene. Den Beschuldigten werden mehrere Sabotageakte gegen die kritische Infrastruktur zugerechnet – darunter die beiden Berliner Stromanschläge. Trotzdem ist bis heute niemand verhaftet Der bemerkenswerteste Punkt: Niemand ist in Untersuchungshaft Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft haben die Verteidiger der Beschuldigten Rechtsmittel gegen die Durchsuchungen und insbesondere gegen die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger eingelegt. Wurde hier vielleicht politisch vor den großen Landtagswahlen eingegriffen, um zu vermeiden, dass noch vor den Wahlen ein großer Prozess gegen linksextreme Terroristen gibt? Wer zahlt die Anwälte? #Berlin #Stromnetz #Terrorismus

newsORF.at Jul 14

US-Präsident Donald Trump zahlte der ehemaligen Journalistin E. Jean Carroll aufgrund eines Urteils wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung insgesamt 5,6 Millionen Dollar, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA sein Rechtsmittel nicht angenommen hatte. #Trump #Missbrauch #Gerichtsurteil

Missbrauchsurteil: Trump zahlte 5,6 Mio. Dollar an Journalistin
D
der Standard Jul 9

US-Präsident Donald Trump wurde in einem Verleumdungsverfahren in New York zur Zahlung von über fünf Millionen Dollar an die Journalistin E. Jean Carroll verurteilt, die ihn wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Jahr 1996 beschuldigt hatte, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA sein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht angenommen hatte. #Trump #Carroll #Missbrauch

Missbrauchsurteil: Trump muss Journalistin Carroll Millionen zahlen
Kurier Jul 9

Ein New Yorker Gericht hat Donald Trump zur Zahlung von über fünf Millionen Dollar an die Journalistin E. Jean Carroll verurteilt, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA ein Rechtsmittel gegen das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung nicht angenommen hat. #Trump #SexuellerMissbrauch #EJeanCarroll

Sexueller Missbrauch: Trump muss fünf Millionen Dollar zahlen
newsORF.at Jul 9

Donald Trump wurde von einem Bundesrichter in New York zur Zahlung von über fünf Millionen Dollar an die frühere Journalistin E. Jean Carroll verurteilt, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA Trumps Rechtsmittel gegen ein Urteil wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung nicht angenommen hatte. #Trump #Missbrauch #Verleumdung

Missbrauchsurteil: Trump muss Journalistin Millionen zahlen
Bild Jul 9

Zugbegleiter Serkan Çalar wurde im Februar während seiner Arbeit im Zug von Ioanni V. totgeprügelt, wofür der Angeklagte nun zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde, was jedoch von der Familie des Opfers als zu mild empfunden wird, und sie plant Rechtsmittel einzulegen. #SchaffnerKiller #Zugbegleiter #Urteil

Zugbegleiter zu Tode geprügelt - 10 Jahre Haft für Schaffner-Killer
Frauke Petry Jun 18

Gegen die Entscheidung dieses Ausschusses gibt es keine Rechtsmittel. Interessant in einem Rechtsstaat. #Rechtsstaat #Entscheidung #Ausschuss #Nospecificcountrycodesarepresentinthetweetprovided.

Beringmeer: Teenager überlebt tagelang auf gekentertem Fischerboot

Die Partei werde daher das Urteil genau prüfen und behalte sich weitere Rechtsmittel vor.

AfD in Hessen darf laut Gericht als Verdachtsfall eingestuft werden
www.tagesschau.de
Kurier Jun 2

Der syrische Villach-Attentäter, der im Februar 2025 einen 14-jährigen Schüler tötete und weitere fünf Personen verletzte, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, und sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft haben auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet, wodurch es rechtskräftig wurde. #Villach #Leidtragende #Terrorismus

Lebenslange Haft für Villach-Attentäter ist rechtskräftig

Ein Berufungsgericht in Washington hat entschieden, dass die US-Regierung trans Menschen nicht aus dem Militärdienst entfernen darf, was einen Rückschlag für Präsident Donald Trump und seine Bemühungen zur Diskriminierung dieser Gruppe darstellt, während das Verbot zunächst in Kraft bleibt, um mögliche Rechtsmittel der Regierung abzuwarten. #Transgender #USMilitär #Diskriminierung

USA dürften trans Menschen nicht aus den Streitkräften verbannen

Das Verbot bleibt allerdings zunächst in Kraft, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel einzulegen.

US-Gericht: Entlassung von Transmenschen aus Militär illegal
www.derstandard.at