AfD-Gutachten: Wer prüft eigentlich die Prüfer? Das neue, rund 1.500 Seiten starke AfD-Gutachten stammt nicht von einem Gericht, einer Behörde oder einem parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienst. Erstellt wurde es von einem achtköpfigen Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) – einer politisch operierenden NGO, die das Ergebnis nun ausdrücklich als Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren vermarktet. Zur Finanzierung erklärt die GFF: ermöglicht durch rund 20.000 Einzelspender. Campact bestätigt zugleich, dass auch die Demokratie-Stiftung Campact „bei der Finanzierung geholfen“ habe. Eine projektgenaue Aufschlüsselung – welcher institutionelle Akteur wie viel zahlte – ist bislang nicht veröffentlicht. Und dann wird es interessant: Die GFF führt die Open Society Foundations ausdrücklich als institutionelle Geldgeberin auf – für eine Verfassungsbeschwerde und „allgemeine Förderung“. Zusätzlich nennt sie das Foundation Open Society Institute, die Open Society Initiative for Europe und die Open Society Foundations für Arbeiten zu zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen und Whistleblowing. Open Society ist keine nebulöse Verschwörungsformel, sondern das von George Soros aufgebaute internationale Stiftungsnetzwerk. Soros hat nach eigenen Angaben der Organisation mehr als 32 Milliarden Dollar dafür bereitgestellt; Vorsitzender ist heute sein Sohn Alex Soros. Journalistisch sauber muss man unterscheiden: Bislang ist nicht belegt, dass Open Society unmittelbar das konkrete AfD-Gutachten bezahlt hat. Belegt ist aber, dass die herausgebende Organisation institutionell und allgemein aus dem Soros-Stiftungsnetzwerk gefördert wurde. Gerade deshalb wäre eine vollständige, projektbezogene Finanzierungsaufstellung zwingend. Denn hier arbeitet ein geschlossenes Advocacy-Ökosystem: GFF erstellt das Gutachten. Campact hilft bei der Finanzierung und fordert anschließend den „Startschuss“ für das Verbotsverfahren. Der RAV, bereits Unterstützer der Gutachtenkampagne, organisiert danach den offenen Brief von inzwischen mehr als 1.000 Juristen und beruft sich auf das GFF-Gutachten. Das beweist nicht, dass das Gutachten juristisch falsch ist. Es widerlegt aber die Inszenierung einer politisch und institutionell voraussetzungslosen Expertise. Wer mit einem privat finanzierten NGO-Gutachten das schärfste Instrument des Parteienrechts legitimieren will, muss Autoren, Geldflüsse, Unterstützer und personelle Netzwerke maximal transparent machen. Ich prüfe deshalb jetzt sämtliche Unterzeichner: RAV, GFF, VDJ, ECCHR, Amnesty, Refugee Law Clinics, „Kritische Jurist*innen“, Parteien, Ministerien, Hochschulen, staatliche Prüfungsausschüsse, Stiftungsförderungen sowie Studienstiftung des deutschen Volkes und DAAD. Nicht, um anwaltliches Engagement zu skandalisieren – sondern um sichtbar zu machen, ob hier tatsächlich mehr als 1.000 unabhängige Einzelstimmen sprechen oder ein seit Jahren personell und finanziell verflochtenes juristisch-politisches Milieu mobilisiert wurde. Analyse aller Anwälte: in the making. Follow the money. Follow the careers. Follow the network. #AfD #Transparenz #NGOs




