Der Vorabdruck in der @berlinerzeitung ist aber insofern etwas "schräg", als er den Eindruck erweckt, der bekannte Medienanwalt @RABrennecke habe zahllose Prozesse wegen der Correctiv-Lügengeschichte eigeninitiativ und allein aus privater Wahrheitsliebe geführt. Das wäre zwar löblich, aber rein rechtlich ausgeschlossen. Klagen können immer nur Personen, die in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unmittelbar selbst betroffen sind. Der hier erwähnte @MartinSellner_ hätte also klagen können, hat er aber nicht. Diese merkwürdig lückenhafte Darstellung ist schon deswegen mißlich, weil zahllose Menschen in Deutschland sich ohnehin unzutreffend vorstellen, jeder Mensch könne gegen jeglichen von ihm subjektiv wahrgenommenen politischen Mißstand jederzeit vor Gericht ziehen. (Mit dem problematischen Umkehrschluß: jeder politische Mißstand, der fortwähre, sei offenbar "rechtens", denn es hätte ja jeder dagegen klagen können und viele hätten es zweifellos - erfolglos - gemacht!). Ständig kontaktieren mich Leute, die entweder selbst z.B. gegen die Außenpolitik der Bundesregierung "klagen" möchten oder aber mir vorwerfen, daß ich dies – trotz Sachkenntnis! – nicht schon längst erfolgreich getan hätte. Es hätte aber nicht einen einzigen der hier von diesem Michael Clasen erwähnten Prozesse gegeben, wenn nicht ein zufällig klagebefugter Privatmann aus Berlin inzwischen über 400.000 € in die Hand genommen hätte, um gegen das Sperrfeuer der Desinformation anzukämpfen. https://t.co/gdK4JNQftU #Medienrecht #Persönlichkeitsrecht #Desinformation
