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#Schuldunfähigkeit

Neuigkeiten im Fall des laut Staatsanwaltschaft erheblich vorbestraften, 41-jährigen Türken, der am 15. Juli Allah Akbar brüllend vor einem Supermarkt auf Polizisten schoss, nachdem er Passanten mit der Waffe bedroht hatte. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde der Unterbringungsbefehl außer Vollzug gesetzt, da von dem Mann derzeit keine Gefahr mehr ausgeht. Ein Unterbringungsbefehl wird dann erlassen, wenn davon auszugehen ist, dass eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde und von der Person weiter eine Gefahr ausgeht. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, weil der 41-Jährige durch zwei Schussabgaben der Beamten schwer verletzt wurde und aktuell bettlägerig ist. Seine Behandlung wird noch länger andauern, die auch Medikamente zur Behandlung der psychischen Erkrankung beinhaltet. Anzeichen für ein islamistisches Motiv hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Auch der Gutachter konnte keine Anzeichen für ein islamistisches Motiv feststellen. Ich erkundige mich morgen, wie mit den beiden anderen Angreifern gegen Zufallsopfer vom selben Tag verfahren wurde, siehe Screenshot, und berichte dann. #Nachrichten #Kriminalität #Justiz

Jetzt ist er da, der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie. Der Messerangreifer vom Ulmer Media Markt wird jetzt für rund 400 Euro pro Tag im Maßregelvollzug untergebracht. #Freispruch #Schuldunfähigkeit #PsychischeGesundheit

Die Plädoyers im Fall des Messerangriffs im Ulmer Media Markt wurden gehalten. Jetzt sind sich alle einig und fordern den Freispruch für den x-fach vorbestraften und seit drei Jahren ausreisepflichtigen Eritreer wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung im Maßregelvollzug. Urteil folgt heute Nachmittag. #Rechtsfall #Ulm #Urteil

Heute vor einem Jahr, am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Ukrainerin Liana K. von einem ausreisepflichtigen, mehrfach auffälligen Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen. Das Mädchen überlebte den Angriff nicht. Der Täter war einen Tag vor der Tat noch in einer psychiatrischen Klinik, wurde dort aber entlassen weil keine Fremd- oder Eigengefährlichkeit festgestellt wurde. Im späteren Prozess wurde Muhammad A. vom Landgericht Göttingen vom Tatvorwurf wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Die Nebenkläger und die Verteidigung des Irakers gingen in Revision. Der BGH muss darüber noch entscheiden. Ich habe mehrfach zu dem Fall geschrieben. Sobald mir das rechtskräftige Urteil vorliegt, werde ich wieder berichten. Hier meine bisherigen Texte dazu: https://t.co/YlSm6d3h00 https://t.co/rT1X8mNS8x https://t.co/3Uo1lIlFSX #Justiz #Kriminalität #Ukrainerin

Das ist ein sehr gutes Beispiel für den sogenannten "psychischen Ausnahmezustand" wie man ihn häufig in den Polizeiberichten lesen kann. Was passiert mit solchen Leuten in aller Regel? Es erfolgt eine Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wegen Eigen- und Fremdgefährlichkeit in eine psychiatrische Klinik. So eine Unterbringung endet meist nach sehr kurzer Zeit, meist Stunden bis wenige Tage, denn sobald keine Eigen- oder Fremdgefährlichkeit mehr festgestellt werden kann, muss die Entlassung erfolgen. Sprich, hält dieser Kerl aus diesem Video in der Klinik dann für kurze Zeit die Füße still, rennt er wieder frei unter uns herum. Ob er überhaupt legal im Land ist oder gar nicht hier sein dürfte, spielt dabei keine Rolle. Wenn er dann beim nächsten Mal Menschen angreift und jemanden verletzt oder gar tötet, werden solche Einweisungen dann im späteren Prozess als Beweis für die Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung herangezogen. #PsychischeGesundheit #Gesellschaft #Strafrecht

Im Prozess zum Messerangriff im Ulmer Media Markt erläuterte der forensisch-psychiatrische Sachverständige heute das Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Eritreers. Der Sachverständige kam im vorläufigen Gutachten, das vor der Anklage erstellt wurde, zum Ergebnis, dass Schuldfähigkeit vorliegt, weswegen die Staatsanwaltschaft auch regulär Anklage wegen versuchten Mordes erhoben hatte. Nun aber in der Hauptverhandlung kam er aufgrund verschiedener Zeugenaussagen im Prozess zu keinem eindeutigen Ergebnis mehr in der Frage ob die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit begangen wurde oder nicht und stellte drei mögliche Diagnosen vor. Erstens sei möglich, dass der Angeklagte die ganzen Gewalttaten – er saß ja schon mehrere Jahre in Haft – quasi aufgrund seines Charakters begangen hätte. Zweitens könnte eine Schizophrenie ohne Wahnvorstellungen vorliegen und drittens wäre auch möglich, dass eine paranoide Schizophrenie vorliege. Diese Diagnose stellten Ärzte, die ihn aktuell im Justizkrankenhaus behandeln. Es gibt aber auch Ärzte, die den Angeklagten für einen Simulanten halten. Der Gutachter geht jedoch davon aus, dass er weiterhin gewalttätig sein könnte, erst recht, wenn er die verordneten Medikamente nicht mehr einnehmen sollte. Nun liegt es am Landgericht Ulm, wie das Urteil aussehen wird. Das Gericht hätte auch die Möglichkeit, ein weiteres Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen in Auftrag zu geben. So wie es aussieht, wird das aber nicht der Fall sein. Es ist weiterhin geplant, dass das Urteil an diesem Mittwoch verkündet wird. Nach dem heutigen Tage gehe ich persönlich davon aus, dass es wie so oft auf die Schuldunfähigkeit mit Unterbringung im Maßregelvollzug hinauslaufen wird, im besten Fall eine verminderte Schuldfähigkeit mit einer Haftstrafe. Aber ich tippe auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und hoffe, falsch zu liegen. #Gericht #Schuldfähigkeit #Ulm

Prozess im Fall des Messerangriffs vom Media Markt in Ulm. Jetzt geht es doch noch um die Frage der Schuldfähigkeit. Zur Erinnerung: Am 14. Januar 2026 betrat der seit 2023 ausreisepflichtige 30-jährige Eritreer den Ulmer Media Markt und stach mit einem Messer mehrfach auf einen 25-jährigen Mitarbeiter des Geschäfts ein. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, musste mehrmals reanimiert werden und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus. Zwei weitere Mitarbeiter wurden verletzt, als sie ihrem Kollegen helfen wollten. Der Tatverdächtige kam 2017 nach Deutschland und verbrachte einen Großteil seines Aufenthalts in Deutschlands im Knast. Erst im Dezember 2025 wurde er aus der Haft entlassen. Rund vier Wochen folgte dann die Messerattacke im Media Markt. Bisher war von eine psychischen Erkrankung des Angeklagten nicht die Rede. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, kam zum vorläufigen Ergebnis, dass zum Tatzeitpunkt keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag, was ich damals zwar positiv überrascht aber doch verwundert zur Kenntnis nahm. Jetzt erfährt man durch die SWP, dass nun doch die Schuldunfähigkeit im Raum steht. Denn der Angeklagte befindet sich nicht in Haft, sondern seit der Tat im Justizkrankenhaus Hohenasperg und dort in der psychiatrischen Abteilung. Mit Verwunderung, so der Richter, stelle er fest, dass der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik sei und dort eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Davon erfuhr das Gericht durch ein Schreiben der Gefängnisklinik. Ich wollte eigentlich erst kommende Woche zum Prozess, wenn das Urteil erwartet wird, zumal ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin aktuell. Angesichts dieser Wendung bin ich aber beim nächsten Termin Ende der Woche schon vor Ort und berichte dann. #Ulm #Messerangriff #Schuldfähigkeit

Heute vor vier Jahren, am 2. August 2022 wurde der 79-jährige Peter M. auf offener Straße und am helllichten Tag in Ludwigsburg erstochen. Sein Mörder ist der 43-jährige Somalier Ali J. Also wenn die Angaben stimmen. Seine Identität war bis zum Prozess nicht geklärt. Peter M. war ein sogenanntes Zufallsopfer. Peter M. unterhielt sich gerade mit einer Frau und deren 6 Jahre alten Tochter auf der Straße, als Ali J. ihn hinterrücks angriff und mehrfach mit dem Messer auf ihn einstach. Der Täter wurde Stunden später in Stuttgart-Möhringen festgenommen, nachdem Kunden eines KFC ihn dort erkannten. In den Sozialen Medien verbreitete sich ein Video des Angreifers, wie er vom Tatort wegging, als er sich sicher war, dass Peter M. tot war. In dem Fall wurden später Vorwürfe gegen die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Stadtverwaltung laut, man habe die Tat vertuschen wollen. Der Fall zeigt gut auf, was in Sachen Asylpolitik nicht erst seit 2015 falsch läuft. Ali J. tauchte das erste Mal 1996 in Deutschland auf. Dann war er wie vom Erdboden verschwunden, bis er 2009 wieder auftauchte. Abgelehnte Asylanträge, aber Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit anschließender unbefristeter Niederlassungserlaubnis. Trotz zigfacher, teils schwerer Straftaten, die zu sehr geringen Strafen führten. Es gibt außerdem frühere Gutachten, die Ali J. Schuldunfähigkeit bescheinigten, welche auf Spekulationen des Sachverständigen basierten und nicht auf objektiven Anhaltspunkten, was unzulässig sei, wie der im Fall des Mordes an Peter M. beauftragte Gutachter erläuterte. Der Mörder von Peter M. wurde 2023 zu 12 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet, weil das Gutachten von verminderter Schuldfähigkeit ausging. Mittlerweile wurde Ali J. in eine JVA verlegt, weil seine Abschiebung geplant ist. Ob diese bereits vollzogen wurde, ist noch Gegenstand einer Anfrage. Der Fall hat tatsächlich noch weniger mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, als die ganzen anderen Verbrechen im öffentlichen Raum mit selbem Täterprofil und Tatmuster. Einzig die Ludwigsburger Kreiszeitung hat sich hier positiv abgehoben. Ich habe mich die letzte Zeit und bis gerade eben intensiv mit dem Mord an Peter M. beschäftigt und alles zusammengefasst. Hier mein Text dazu: https://t.co/WB6cx3XGZ1 Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Mord #Asylpolitik #Gesellschaft

In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Angriffen auf Spielplätzen. Mal rannte eine Frau nackt hinter Kindern her, ein anderes Mal griff ein Mann einen kleinen Jungen und dessen Oma an und verletzte beide schwer. Es gab einige Fälle von Exhibitionismus und sexueller Belästigung und auch mehrere schwere Körperverletzungen. Ich habe mich in den letzten Wochen mit derlei Angriffen auf Spielplätzen beschäftigt und in einem besonders schweren Fall zur juristischen Aufarbeitung recherchiert. Nachdem ein Tunesier in Dresden eine Familie auf einem Spielplatz angegriffen hatte, wurde er für schuldunfähig erklärt und im Maßregelvollzug untergebracht. Es ist – wieder einmal – ein Fall, der nach Urteilsverkündung viele Fragen hinterlässt, auch und gerade was die vermeintliche Schuldunfähigkeit eines Täters anbelangt, der hier schon Jahre im Knast wegen schwerer Gewalttaten verbrachte. Nicht zum ersten Mal lassen sich Hinweise für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung auch mit Riten, Gebräuchen, Glauben und Aberglauben im Herkunftsland des Täters erklären. In diesem Fall dürfte nicht einmal der Name des Täters korrekt sein. Hier mein Text: https://t.co/mMdeW1jLbA Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gewalt #Sicherheit #Rechtssystem

Die Antwort der Landesregierung Niedersachsen auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky zeigt die Probleme im Umgang mit psychisch kranken Straftätern, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, gut auf. Er bezieht sich in dieser Anfrage auf die am Bahnhof Friedland getötete 16-jährige Ukrainerin Liana K. Ein 31-jähriger, eigentlich ausreisepflichtiger Iraker hatte sie vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Der Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Maßregelvollzug untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Rakicky wollte unter anderem wissen, wie viele ausreisepflichtige Personen, die gleichzeitig mit einer schweren psychischen Erkrankung wie Schizophrenie diagnostiziert wurden, sich in Niedersachsen aufhalten. Antwort: Wegen datenschutzrechtlicher Schutzbedürftigkeit und fehlender rechtlicher Grundlage liegen diese Daten weder den Ausländerbehörden noch dem verantwortlichen Innenministerium vor. Man weiß es also nicht. Um die Frage, wie viele Straftaten von ausreisepflichtigen Personen mit gleichzeitiger schwerer psychischer Erkrankung es gibt, zu beantworten, müsste man angeblich jeden einschlägigen Fall manuell mittels Akteneinsicht prüfen, da diesbezüglich keine Statistik erhoben wird. Man weiß es also auch nicht. Die Frage, wie viele der genannten Täter den Behörden bereits als Gefährder oder gefährdete Person bekannt waren, kann man auch nicht beantworten. Auch das weiß man nicht. Eine Frage konnte man jedoch beantworten. In den Einrichtungen des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter befinden sich aktuell 38 Personen, die nach unserem Gesetz ausreisepflichtig sind. Diese Straftäter haben also kein Recht, hier zu sein, werden aber für rund 350 Euro pro Tag und Person (Durchschnitt Niedersachsen) weggeschlossen während gleichzeitig mittels Therapie die Resozialisierung versucht wird. Diese 38 psychisch kranken Straftäter, die eigentlich gar nicht hier sein dürften, verursachen damit Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro pro Tag, rund 400.000 Euro pro Monat und somit 4,8 Millionen Euro im Jahr. Die Rede ist nur von Niedersachsen. In den anderen Bundesländern wird das ähnlich aussehen. Die Opfer dieser ausreisepflichtigen Straftäter können von dieser Unterstützung und von diesen Summen nur träumen. Quelle: Drucksache 19/11197 #PsychischeGesundheit #Asylbewerber #Straftaten

Der 21-jährige Syrer, der am 3. Juli 2025 in einem ICE zwischen Obertraubling und Passau mehrere Menschen mit einer Axt und einem Hammer angriff und dabei zwei Menschen schwer verletzte wurde vorhin - man ahnt es - vom Landgericht Regensburg wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie vom Tatvorwurf freigesprochen. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde angeordnet. Verhandelt wurde vor der Jugendkammer. Jetzt kümmert man sich also für rund 400 Euro pro Tag um die seelische Gesundheit des Täters und dessen Resozialisierung in unsere Gesellschaft, zu der er nie gehört hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn mir die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, berichte ich. #Justiz #PsychischeGesundheit #Resozialisierung

Der afghanische Messerangreifer im Fall des getöteten 22-jährigen Studenten in Trier wurde - man ahnte es wieder einmal - nach § 126a StPO in einer forensischen Klinik untergebracht. Man geht also davon aus, dass er den jungen Mann im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit getötet hat. Der 22-jährige Student war - wie so oft bei derlei Taten mit diesem Täterprofil - ein Zufallsopfer. Es gab keine Vorbeziehung. Und ebenfalls wie so oft, war der Tatverdächtige bereits zuvor vor kurzem in einer psychiatrischen Klinik. Der Tatverdächtige räumte den Messerangriff ein, machte aber zum Motiv keine Angaben. Wieder ein Mord im öffentlichen Raum. Wieder ein Opfer, das in keinerlei Beziehung zum Täter stand. Die Richterin im Fall des getöteten Joggers von Hochdorf meinte, das Opfer sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. NEIN. Nicht die Opfer sind am falschen Ort. Solche Täter sind am falschen Ort, egal zu welcher Zeit. Und dieser Ort heißt Deutschland. Es ist ein Elend. Erneut wird niemand für diese Barbarei Verantwortung übernehmen müssen. #Trier #Gewaltprävention #ÖffentlicheSicherheit

Guten Morgen zusammen, auf offener Straße wurde gestern um 9:55 Uhr ein 22-jähriger Student in Trier mit einem Messer angegriffen und getötet. Tatverdächtiger ist ein 22-jähriger Afghane. Laut Angaben von Zeugen, schreibt die Zeitung Volksfreund, sei der deutsche Student auf dem Fußweg entlang der Schumann-Allee unterwegs gewesen, als der Tatverdächtige dann plötzlich von der Seite auf ihn zugerannt sei und auf den jungen Mann eingestochen habe. Noch gibt es keine Informationen, ob sich der Tatverdächtige und das Opfer gekannt haben. Mich erinnert diese Tat an Hochdorf, als der 56-jährige Fabrice D. zur Mittagszeit, während er seine tägliche Joggingrunde beging, von einem Afghanen hinterrücks und anlasslos auf offener Straße mit einem Messer angegriffen und getötet wurde. Die Beschreibung der Augenzeugen im Fall Trier spricht eher dafür, dass es sich bei dem 22-Jährigen ebenfalls um ein Zufallsopfer gehandelt haben könnte. Man wird sehen, was an Informationen veröffentlicht wird. Bis dato soll sich der Afghane nicht zu seinem Motiv geäußert haben. Die Nacht verbrachte er in polizeilichem Gewahrsam. Heute soll er einem Haftrichter vorgeführt werden. Man darf gespannt sein, ob dieser Untersuchungshaftbefehl erlässt oder ob es ein Unterbringungsbefehl wird, sollte man davon ausgehen, der Tatverdächtige habe im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen. #Trier #Gewalt #Sicherheit

Heute vor einem Jahr fiel das Urteil im Fall des getöteten Joggers in Hochdorf. Zur Erinnerung: Ein Afghane mit nicht gesichert geklärter Identität tötete im November 2024 den 56-jährigen Fabrice D. am helllichten Tag auf einem Gehweg in dem kleinen Ort. Fabrice D. war seinem Mörder zuvor nie begegnet. Ramin F., ein abgelehnter Asylbewerber wurde wenige Tage zuvor von Hochdorf weg in eine andere Asylunterkunft verlegt. Das passte ihm nicht. Tage später erstach er dann Fabrice D. Er wurde im späteren Prozess heute vor einem Jahr wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Seit nunmehr zehn Jahren beschäftige ich mich und recherchiere ich zu derartigen Gewaltverbrechen und habe in diesem Zusammenhang auch sehr viele solcher Urteile und Gutachten zur Schuldfähigkeit gelesen. Viele davon sind schlüssig und nachvollziehbar. Dieses gehört nicht dazu. Zu dem Fall habe ich lange recherchiert. Hier nochmals mein Text: https://t.co/oXLwxkvecy Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gerechtigkeit #Gewaltverbrechen #Asylpolitik

Ich teile meinen Beitrag nochmals, da heute das Urteil vor dem Landgericht Chemnitz fiel. Wie erwartet wurde der 23-Jährige aus dem Libanon wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie freigesprochen und die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Wenn mir die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, berichte ich wieder. #Urteil #Schizophrenie #Justiz

Ein 33-Jähriger griff am vergangenen Freitag in Stutensee einen 64-Jährigen mit einem Teppichmesser an und verletzte ihn am Hals. Sprich, er handelte in Tötungsabsicht. Der Angriff ereignete sich morgens um 8:15 Uhr im Wartezimmer einer Arztpraxis. Glücklicherweise konnte der Arzt mit seinen Angestellten den Angreifer stoppen. Der ist jetzt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, weil man davon ausgeht, dass er die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen hat. Ein wahnhafter Zustand sei es gewesen. Anfrage läuft. #Gewaltverbrechen #PsychischeGesundheit #Sicherheit

Guten Morgen zusammen, am Dienstagabend wurde in Filderstadt eine 29-jährige Frau, die gerade mit ihrem Hund spazieren war, Zufallsopfer eines Angriffs im öffentlichen Raum. Ein 27-jähriger Gambier attackierte sie auf einem Feldweg, weil er wohl annahm, in Deutschland kann man sich eine Frau einfach packen, und sich an ihr vergehen. Der Hund konnte den Angreifer glücklicherweise vertreiben. Jetzt sitzt er in einer psychiatrischen Klinik und wartet auf seinen Prozess, wo er dann aller Wahrscheinlichkeit nach wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und einfach weiter in der Klinik für rund 400 Euro pro Tag geparkt wird, bis man ihn irgendwie los wird. Ich habe der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anfrage gestellt und nun spärliche Antwort erhalten. Ob er schon in der Vergangenheit durch „psychische Ausnahmezustände“ in der Öffentlichkeit auffiel und es zu Einweisungen wegen Fremd- oder Eigengefährdung kam, wollte man nicht beantworten wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Sein Verhalten sei der Grund, weswegen Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl beantragt wurde, weil dieses Grund zur Annahme gab, dass er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder mindestens verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Außerdem liegen Erkenntnisse vor, dass von dem Gambier weitere „erheblich rechtswidrige Straftaten“ zu erwarten sind, wenn er weiter auf freiem Fuß wäre. Er gilt als für die Allgemeinheit gefährlich. Strafrechtlich ist er bereits einmal in Erscheinung getreten. Die Frage nach dem Aufenthaltsstatus des 27-Jährigen wurde bei erster Anfrage ignoriert und auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass Stand heute der Staatsanwaltschaft dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das zeigt, dass es den Ermittlungsbehörden schlichtweg egal ist, ob sich ein Straftäter legal oder illegal im Land aufhält, weil offensichtlich selbst ein illegaler Aufenthalt keinerlei Rolle spielt und auch keine Konsequenzen nach sich zieht. #ÖffentlicheSicherheit #Gewaltprävention #Rechtsstaatlichkeit

Angriffe auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Gestern Abend traf es eine 29-jährige Frau in Filderstadt-Sielmingen, die gerade mit ihrem Hund spazieren war. Ein 27-jähriger Gambier soll sie attackiert und zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Der Hund hat das glücklicherweise geregelt. Und wieder muss ein Platz in den ohnehin schon vollen forensischen Abteilungen der psychiatrischen Kliniken in BaWü zur Verfügung gestellt werden, weil Unterbringungsbefehl beantragt wurde, was bedeutet, dass man davon ausgeht, der Angriff geschah im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit. #ÖffentlicherRaum #Sicherheit #Gesellschaft

Nachrichten aus dem besten Deutschland, das wir je hatten. Messerangreifer im öffentlichen Raum am helllichten Tag. Heute früh gegen 10 Uhr trieb sich in Erkrath (NRW) ein 59-jähriger Ukrainer mit einem Messer in der Hand in der Nähe zweier Kitas herum. Der Mann bedrohte dann anschließend die eintreffenden Polizisten und lief mit dem Messer auf sie zu, woraufhin ein Schuss abgegeben wurde, der den 59-Jährigen im Bauch traf und schwer verletzte. Jetzt wird er im Krankenhaus behandelt. Laut Polizeiangaben bestehe kein Bezug zu den Kindertagesstätten. Vermutlich der nächste psychische Ausnahmezustand im öffentlichen Raum, der zum Freispruch wegen Schuldunfähigkeit führt. #Nachrichten #Deutschland #Sicherheit

Angriffe auf das Leben gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Aus meinen heutigen Facebook-Erinnerungen. Gestern vor zwei Jahren griff ein 19-jähriger Afghane in Frankfurt am Mainufer eine 41-jährige Frau an, die auf einer Parkbank saß. Die Frau überlebte nur knapp mit schweren Stich- und Schnittverletzungen an Kopf und Hals. Wie in Belfast retteten mutige Passanten dem Opfer das Leben. Zwischen Täter und Opfer bestand keinerlei Vorbeziehung. Der Täter wurde später vom Landgericht Frankfurt wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung vom Tatvorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Anwalt der angegriffenen Frau erklärte in seinem Plädoyer, dass eigentlich auch die Vorsitzenden der Regierungsparteien mit auf der Anklagebank sitzen müssten. Ich könnte solche Angriffe auf das Leben im öffentlichen Raum gegen Zufallsopfer beinah täglich posten. Meine Facebook-Erinnerungen sind voll davon. Es sind keine Einzelfälle. Es ist trauriger Alltag. #Gewaltprävention #ÖffentlicherRaum #Sicherheit