Neuigkeiten im Fall des laut Staatsanwaltschaft erheblich vorbestraften, 41-jährigen Türken, der am 15. Juli Allah Akbar brüllend vor einem Supermarkt auf Polizisten schoss, nachdem er Passanten mit der Waffe bedroht hatte. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde der Unterbringungsbefehl außer Vollzug gesetzt, da von dem Mann derzeit keine Gefahr mehr ausgeht. Ein Unterbringungsbefehl wird dann erlassen, wenn davon auszugehen ist, dass eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde und von der Person weiter eine Gefahr ausgeht. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, weil der 41-Jährige durch zwei Schussabgaben der Beamten schwer verletzt wurde und aktuell bettlägerig ist. Seine Behandlung wird noch länger andauern, die auch Medikamente zur Behandlung der psychischen Erkrankung beinhaltet. Anzeichen für ein islamistisches Motiv hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Auch der Gutachter konnte keine Anzeichen für ein islamistisches Motiv feststellen. Ich erkundige mich morgen, wie mit den beiden anderen Angreifern gegen Zufallsopfer vom selben Tag verfahren wurde, siehe Screenshot, und berichte dann. #Nachrichten #Kriminalität #Justiz