Das Argument, bei einer Leihmutterschaft handele es sich um eine Abmachung zwischen drei erwachsenen Menschen, womit sie rechtens sei, zieht m.E. nicht. Vertrags„gegenstand“ ist ein Säugling. Da es um sein Leben geht, müsste er allerdings Vertragspartner sein, nicht die Mutter. Und weil er nicht geschäftsfähig ist, hat die Leihmutterschaft keine haltbare Rechtsgrundlage. Ist im Grunde genommen nichts anderes als Menschenhandel. #Leihmutterschaft #Menschenrechte #Ethik

