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#Maßregelvollzug

Jetzt ist er da, der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie. Der Messerangreifer vom Ulmer Media Markt wird jetzt für rund 400 Euro pro Tag im Maßregelvollzug untergebracht. #Freispruch #Schuldunfähigkeit #PsychischeGesundheit

Die Plädoyers im Fall des Messerangriffs im Ulmer Media Markt wurden gehalten. Jetzt sind sich alle einig und fordern den Freispruch für den x-fach vorbestraften und seit drei Jahren ausreisepflichtigen Eritreer wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung im Maßregelvollzug. Urteil folgt heute Nachmittag. #Rechtsfall #Ulm #Urteil

Heute vor einem Jahr, am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Ukrainerin Liana K. von einem ausreisepflichtigen, mehrfach auffälligen Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen. Das Mädchen überlebte den Angriff nicht. Der Täter war einen Tag vor der Tat noch in einer psychiatrischen Klinik, wurde dort aber entlassen weil keine Fremd- oder Eigengefährlichkeit festgestellt wurde. Im späteren Prozess wurde Muhammad A. vom Landgericht Göttingen vom Tatvorwurf wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Die Nebenkläger und die Verteidigung des Irakers gingen in Revision. Der BGH muss darüber noch entscheiden. Ich habe mehrfach zu dem Fall geschrieben. Sobald mir das rechtskräftige Urteil vorliegt, werde ich wieder berichten. Hier meine bisherigen Texte dazu: https://t.co/YlSm6d3h00 https://t.co/rT1X8mNS8x https://t.co/3Uo1lIlFSX #Justiz #Kriminalität #Ukrainerin

Im Prozess zum Messerangriff im Ulmer Media Markt erläuterte der forensisch-psychiatrische Sachverständige heute das Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Eritreers. Der Sachverständige kam im vorläufigen Gutachten, das vor der Anklage erstellt wurde, zum Ergebnis, dass Schuldfähigkeit vorliegt, weswegen die Staatsanwaltschaft auch regulär Anklage wegen versuchten Mordes erhoben hatte. Nun aber in der Hauptverhandlung kam er aufgrund verschiedener Zeugenaussagen im Prozess zu keinem eindeutigen Ergebnis mehr in der Frage ob die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit begangen wurde oder nicht und stellte drei mögliche Diagnosen vor. Erstens sei möglich, dass der Angeklagte die ganzen Gewalttaten – er saß ja schon mehrere Jahre in Haft – quasi aufgrund seines Charakters begangen hätte. Zweitens könnte eine Schizophrenie ohne Wahnvorstellungen vorliegen und drittens wäre auch möglich, dass eine paranoide Schizophrenie vorliege. Diese Diagnose stellten Ärzte, die ihn aktuell im Justizkrankenhaus behandeln. Es gibt aber auch Ärzte, die den Angeklagten für einen Simulanten halten. Der Gutachter geht jedoch davon aus, dass er weiterhin gewalttätig sein könnte, erst recht, wenn er die verordneten Medikamente nicht mehr einnehmen sollte. Nun liegt es am Landgericht Ulm, wie das Urteil aussehen wird. Das Gericht hätte auch die Möglichkeit, ein weiteres Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen in Auftrag zu geben. So wie es aussieht, wird das aber nicht der Fall sein. Es ist weiterhin geplant, dass das Urteil an diesem Mittwoch verkündet wird. Nach dem heutigen Tage gehe ich persönlich davon aus, dass es wie so oft auf die Schuldunfähigkeit mit Unterbringung im Maßregelvollzug hinauslaufen wird, im besten Fall eine verminderte Schuldfähigkeit mit einer Haftstrafe. Aber ich tippe auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und hoffe, falsch zu liegen. #Gericht #Schuldfähigkeit #Ulm

Guten Morgen zusammen, heute soll das Urteil im Fall des Anschlags auf die Verdi-Demo in München fallen. Zur Erinnerung: Der afghanische Staatsangehörige, tadschikischer Volkszugehörigkeit Frarhad N. fuhr am 13. Februar 2025 mit seinem Auto in die Menschenmenge und tötete die 37-jährige Hamel und ihre zweijährige Tochter Hafsa. Der Fall zeigt gut auf, dass hier offensichtlich alles dafür getan wird, selbst vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf Biegen und Brechen hierzubehalten. Mir liegt das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vor, welches die Klage von Farhad N. gegen den abgelehnten Asylantrag abwies. Das Urteil ist vom 9. Oktober 2020. Es wurde darin bestätigt, dass der Afghane keinerlei Anspruch auf legalen Aufenthalt in Deutschland hat und die Abschiebeandrohung der Behörden rechtmäßig ist. Damit war Fahrhad N. vollziehbar ausreisepflichtig. Das Gericht hält auch fest, dass den Phantasiegeschichten von N. warum er angeblich verfolgt wurde, keinen Glauben geschenkt wird. Als gäbe es dieses Urteil nicht, erhielt Fahrhad N. ein halbes Jahr später, im April 2021 eine Duldung, weil er einen Schulabschluss gemacht und eine Ausbildung begonnen hatte. Heute soll nun das Urteil vor dem OLG München folgen. Am ersten Prozesstag zeigte Fahrhad N. erst einmal den Tauhid-Finger in die Kameras. Dennoch hätte seine Verteidigung gerne die Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit und die Einweisung in den Maßregelvollzug, weil bei N. eine „hebephrene Schizophrenie“ vorliegen würde und er die Tat im „katatonen Zustand“ begangen hätte. Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft plus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenkläger schlossen sich dieser Forderung an und baten darum, die Tat nicht politisch zu instrumentalisieren und keinen Hass zu schüren. Wie das Urteil auch lauten wird.......teuer wird es für den Steuerzahler so oder so. #München #Asylrecht #Gericht

Heute vor vier Jahren, am 2. August 2022 wurde der 79-jährige Peter M. auf offener Straße und am helllichten Tag in Ludwigsburg erstochen. Sein Mörder ist der 43-jährige Somalier Ali J. Also wenn die Angaben stimmen. Seine Identität war bis zum Prozess nicht geklärt. Peter M. war ein sogenanntes Zufallsopfer. Peter M. unterhielt sich gerade mit einer Frau und deren 6 Jahre alten Tochter auf der Straße, als Ali J. ihn hinterrücks angriff und mehrfach mit dem Messer auf ihn einstach. Der Täter wurde Stunden später in Stuttgart-Möhringen festgenommen, nachdem Kunden eines KFC ihn dort erkannten. In den Sozialen Medien verbreitete sich ein Video des Angreifers, wie er vom Tatort wegging, als er sich sicher war, dass Peter M. tot war. In dem Fall wurden später Vorwürfe gegen die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Stadtverwaltung laut, man habe die Tat vertuschen wollen. Der Fall zeigt gut auf, was in Sachen Asylpolitik nicht erst seit 2015 falsch läuft. Ali J. tauchte das erste Mal 1996 in Deutschland auf. Dann war er wie vom Erdboden verschwunden, bis er 2009 wieder auftauchte. Abgelehnte Asylanträge, aber Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit anschließender unbefristeter Niederlassungserlaubnis. Trotz zigfacher, teils schwerer Straftaten, die zu sehr geringen Strafen führten. Es gibt außerdem frühere Gutachten, die Ali J. Schuldunfähigkeit bescheinigten, welche auf Spekulationen des Sachverständigen basierten und nicht auf objektiven Anhaltspunkten, was unzulässig sei, wie der im Fall des Mordes an Peter M. beauftragte Gutachter erläuterte. Der Mörder von Peter M. wurde 2023 zu 12 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet, weil das Gutachten von verminderter Schuldfähigkeit ausging. Mittlerweile wurde Ali J. in eine JVA verlegt, weil seine Abschiebung geplant ist. Ob diese bereits vollzogen wurde, ist noch Gegenstand einer Anfrage. Der Fall hat tatsächlich noch weniger mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, als die ganzen anderen Verbrechen im öffentlichen Raum mit selbem Täterprofil und Tatmuster. Einzig die Ludwigsburger Kreiszeitung hat sich hier positiv abgehoben. Ich habe mich die letzte Zeit und bis gerade eben intensiv mit dem Mord an Peter M. beschäftigt und alles zusammengefasst. Hier mein Text dazu: https://t.co/WB6cx3XGZ1 Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Mord #Asylpolitik #Gesellschaft

In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Angriffen auf Spielplätzen. Mal rannte eine Frau nackt hinter Kindern her, ein anderes Mal griff ein Mann einen kleinen Jungen und dessen Oma an und verletzte beide schwer. Es gab einige Fälle von Exhibitionismus und sexueller Belästigung und auch mehrere schwere Körperverletzungen. Ich habe mich in den letzten Wochen mit derlei Angriffen auf Spielplätzen beschäftigt und in einem besonders schweren Fall zur juristischen Aufarbeitung recherchiert. Nachdem ein Tunesier in Dresden eine Familie auf einem Spielplatz angegriffen hatte, wurde er für schuldunfähig erklärt und im Maßregelvollzug untergebracht. Es ist – wieder einmal – ein Fall, der nach Urteilsverkündung viele Fragen hinterlässt, auch und gerade was die vermeintliche Schuldunfähigkeit eines Täters anbelangt, der hier schon Jahre im Knast wegen schwerer Gewalttaten verbrachte. Nicht zum ersten Mal lassen sich Hinweise für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung auch mit Riten, Gebräuchen, Glauben und Aberglauben im Herkunftsland des Täters erklären. In diesem Fall dürfte nicht einmal der Name des Täters korrekt sein. Hier mein Text: https://t.co/mMdeW1jLbA Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gewalt #Sicherheit #Rechtssystem

Die Antwort der Landesregierung Niedersachsen auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky zeigt die Probleme im Umgang mit psychisch kranken Straftätern, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, gut auf. Er bezieht sich in dieser Anfrage auf die am Bahnhof Friedland getötete 16-jährige Ukrainerin Liana K. Ein 31-jähriger, eigentlich ausreisepflichtiger Iraker hatte sie vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Der Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Maßregelvollzug untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Rakicky wollte unter anderem wissen, wie viele ausreisepflichtige Personen, die gleichzeitig mit einer schweren psychischen Erkrankung wie Schizophrenie diagnostiziert wurden, sich in Niedersachsen aufhalten. Antwort: Wegen datenschutzrechtlicher Schutzbedürftigkeit und fehlender rechtlicher Grundlage liegen diese Daten weder den Ausländerbehörden noch dem verantwortlichen Innenministerium vor. Man weiß es also nicht. Um die Frage, wie viele Straftaten von ausreisepflichtigen Personen mit gleichzeitiger schwerer psychischer Erkrankung es gibt, zu beantworten, müsste man angeblich jeden einschlägigen Fall manuell mittels Akteneinsicht prüfen, da diesbezüglich keine Statistik erhoben wird. Man weiß es also auch nicht. Die Frage, wie viele der genannten Täter den Behörden bereits als Gefährder oder gefährdete Person bekannt waren, kann man auch nicht beantworten. Auch das weiß man nicht. Eine Frage konnte man jedoch beantworten. In den Einrichtungen des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter befinden sich aktuell 38 Personen, die nach unserem Gesetz ausreisepflichtig sind. Diese Straftäter haben also kein Recht, hier zu sein, werden aber für rund 350 Euro pro Tag und Person (Durchschnitt Niedersachsen) weggeschlossen während gleichzeitig mittels Therapie die Resozialisierung versucht wird. Diese 38 psychisch kranken Straftäter, die eigentlich gar nicht hier sein dürften, verursachen damit Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro pro Tag, rund 400.000 Euro pro Monat und somit 4,8 Millionen Euro im Jahr. Die Rede ist nur von Niedersachsen. In den anderen Bundesländern wird das ähnlich aussehen. Die Opfer dieser ausreisepflichtigen Straftäter können von dieser Unterstützung und von diesen Summen nur träumen. Quelle: Drucksache 19/11197 #PsychischeGesundheit #Asylbewerber #Straftaten

Stefan_Magnet Jul 21

The costs for forensic psychiatry (involuntary treatment) for "insane offenders" range from 12,000 to 22,000 euros monthly. For a 22-year-old perpetrator who will live for several decades, the costs amount to about 10 million euros. Since these are not "isolated cases," we are discussing billions in total. (translated)

Der 21-jährige Syrer, der am 3. Juli 2025 in einem ICE zwischen Obertraubling und Passau mehrere Menschen mit einer Axt und einem Hammer angriff und dabei zwei Menschen schwer verletzte wurde vorhin - man ahnt es - vom Landgericht Regensburg wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie vom Tatvorwurf freigesprochen. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde angeordnet. Verhandelt wurde vor der Jugendkammer. Jetzt kümmert man sich also für rund 400 Euro pro Tag um die seelische Gesundheit des Täters und dessen Resozialisierung in unsere Gesellschaft, zu der er nie gehört hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn mir die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, berichte ich. #Justiz #PsychischeGesundheit #Resozialisierung

Heute vor einem Jahr fiel das Urteil im Fall des getöteten Joggers in Hochdorf. Zur Erinnerung: Ein Afghane mit nicht gesichert geklärter Identität tötete im November 2024 den 56-jährigen Fabrice D. am helllichten Tag auf einem Gehweg in dem kleinen Ort. Fabrice D. war seinem Mörder zuvor nie begegnet. Ramin F., ein abgelehnter Asylbewerber wurde wenige Tage zuvor von Hochdorf weg in eine andere Asylunterkunft verlegt. Das passte ihm nicht. Tage später erstach er dann Fabrice D. Er wurde im späteren Prozess heute vor einem Jahr wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Seit nunmehr zehn Jahren beschäftige ich mich und recherchiere ich zu derartigen Gewaltverbrechen und habe in diesem Zusammenhang auch sehr viele solcher Urteile und Gutachten zur Schuldfähigkeit gelesen. Viele davon sind schlüssig und nachvollziehbar. Dieses gehört nicht dazu. Zu dem Fall habe ich lange recherchiert. Hier nochmals mein Text: https://t.co/oXLwxkvecy Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gerechtigkeit #Gewaltverbrechen #Asylpolitik

Ich teile meinen Beitrag nochmals, da heute das Urteil vor dem Landgericht Chemnitz fiel. Wie erwartet wurde der 23-Jährige aus dem Libanon wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie freigesprochen und die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Wenn mir die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, berichte ich wieder. #Urteil #Schizophrenie #Justiz

Seit Jahren versuche ich den weiteren Verlauf von Unterbringungen im Maßregelvollzug von Personen zu verfolgen, die hier schwerste Gewalttaten im öffentlichen Raum begangen haben. Manchmal ist das schwierig, weil Behörden gerne auf den Datenschutz verweisen. Aber meist erhalte ich Antwort. So auch jetzt im Fall des im Juli 2019 getöteten, 8 Jahre alten Leo S. Der in der Schweiz wohnhafte Eritreer Habte A. stieß Leo und seine Mutter Bianca S. in Frankfurt vor einen einfahrenden Zug. Ich denke, jeder wird sich an die entsetzliche Tat erinnern. Ich habe zu dem Fall recherchiert. Mein Text wird jedoch noch ergänzt, da es noch sehr viel zu diesem Fall zu sagen gibt. Dafür brauche ich jedoch noch etwas Zeit. Jetzt erst einmal neu die Info, dass sich Habte A. Stand heute weiterhin in einer Klinik in Hessen befindet. Hier mein Text: https://t.co/F4qIOlCPok Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Justiz #Opferschutz #Gewaltprävention

Angriffe auf das Leben gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Heute vor zwei Jahren, am 10. Juni 2024 griff der türkische Staatsangehörige Mahsum Y., der sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielt und befürchtete abgeschoben zu werden, in einem Regionalzug in Saarbrücken einen 21-Jährigen mit einem Messer an. Der damals 32-Jährige stand von seinem Platz auf und rammte dem jungen Mann, der gerade über Kopfhörer Musik hörte, ein Messer in den Hals, das dabei abbrach. Der 21-Jährige erlitt eine 8,5 cm lange und 3-4 cm breit klaffende Schnittverletzung am Hals, die nur um Millimeter die Hauptschlagader verfehlte. Seinen Angreifer hatte der junge Mann zuvor noch nie gesehen. Mahsum Y., der mit seiner Cousine verheiratet ist und mit ihr drei Kinder hat, gab später an, dass er Stimmen gehört habe, die ihm den Angriff befohlen haben. Im späteren Prozess wurde er vom Landgericht Saarbrücken vom Tatvorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. #Gewalt #ÖffentlicherRaum #PsychischeGesundheit

Heute vor vier Jahren wurde der Afghane Abdul A. vom Landgericht Berlin vom Vorwurf des versuchten Mordes wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer vermeintlichen paranoiden Schizophrenie freigesprochen. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde angeordnet, wo er sich Stand heute noch immer befindet. Vor Gericht stand er wegen einer barbarischen Tat zum Nachteil der damals 58-jährigen Regina G., die seither ein Pflegefall ist. Die Tat ist Sinnbild für vieles, was im Zusammenhang mit der Asylpolitik falsch läuft. Beginnend damit, dass Abdul A. nie hier hätte sein dürfen, über die Tatsache, dass religiöse Radikalisierung bei uns gerne als religiöser Wahn und damit eine psychische Erkrankung, die zur Schuldunfähigkeit führt, interpretiert wird, bis hin zur bitteren Erkenntnis, dass Opfer dieser Asylpolitik auf wenig bis keine staatliche Unterstützung hoffen können, während die Täter eine Rundumversorgung auf Steuerzahlerkosten erhalten mit dem sinnlosen Ziel, sie durch Therapien in unsere Gesellschaft zu resozialisieren, obwohl deren Taten zeigen, dass sie diese verachten und ablehnen. Alles zu der Tat findet sich in meinem Text: https://t.co/qFO7ThV76U Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Asylpolitik #PsychischeGesundheit #Rechtssystem

Heute vor vier Jahren, am 31. Mai 2022 wurde Kamilla Nagy im Isar-Amper-Klinikum von einem Mitpatienten auf brutalste Weise getötet. Der Mann fühlte sich als Frau, tötete nur Stunden zuvor seinen Hund und gab vor Polizeibeamten an, dass er als nächstes einen Menschen töten werde. Trotzdem konnte er sich auf der Station der psychiatrischen Klinik frei bewegen. Das Todesurteil für Kamilla. Der 33-jährige Brasilianer Jason B. wurde wegen einer psychischen Erkrankung für schuldunfähig erklärt und im Maßregelvollzug untergebracht. Die Familie von Kamilla wollte erreichen, dass die Ärzte zur Verantwortung gezogen werden, die den Mörder von Kamilla trotz seiner Ankündigung, einen Menschen töten zu werden, frei auf der Station herumlaufen ließen. Die Staatsanwaltschaft München stellte aber die Ermittlungen ein. Ein daraufhin von der Anwältin der Familie von Kamilla beantragtes Klageerzwingungsverfahren wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen. Es hätte noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben, was die Eltern von Kamilla jedoch aus persönlichen Gründen ablehnten. Verständlich, nachdem sie über drei Jahre lang gegen juristische und politische Mauern liefen. Die Eltern haben Deutschland zwischenzeitlich verlassen und leben in Ungarn. Über ein Jahr habe ich zu dem Fall recherchiert und ich kann mich an wenige Fälle erinnern, die mich wegen der absoluten Grausamkeit derart mitgenommen haben. Außerdem wurden Recherchen auch insgesamt erschwert und geblockt. So musste ich zum Beispiel nach wochenlangem Bemühen einsehen, dass die Persönlichkeitsrechte von Tätern derart hoch sind, dass nicht einmal die Frage, ob der Täter in einer Einrichtung für Frauen oder Männer untergebracht ist, da er sich ja als Frau fühlte, beantwortet wird. Wer sich über diesen schrecklichen Mord an Kamilla Nagy informieren will, kann das hier tun: https://t.co/0cowA64t9o Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte. Im Moment ist es so, dass die Kosten höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gerechtigkeit #Psychiatrie #Menschenrechte

ZEIT ONLINE May 21

V článku se diskutuje o rostoucím počtu psychicky nemocných pachatelů trestných činů v Berlíně, kteří namísto vězení končí v psychiatrických klinikách, což vyžaduje komplexní přístup k jejich léčbě a následné péči, zejména s ohledem na vysoký podíl schizofrenie a bezdomovectví mezi těmito jedinci. #ForensischePsychiatrie #Maßregelvollzug #PsychischeErkrankungen

Forensische Psychiatrie: Klinik statt Gefängnis: Wenn Straftäter schuldunfähig sind