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#Fluchtgefahr

Die BILD berichtete am vergangenen Samstag über einen Angriff auf einen 14-jährigen Jungen in Freiburg. Ein Äthiopier soll den Jungen, der auf einer Treppe saß, ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser mit dem Kopf auf der Treppe aufschlug. Anschließend soll der Angreifer versucht haben, dem Jungen ein Auge herauszureißen. Ein Café Besitzer soll den Mann dann von dem Jungen weggezogen haben. Soweit die Berichterstattung. Ich habe eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft gestellt, hier die Antwort zusammengefasst. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es am 9. September zu einem tätlichen Angriff gegen einen 14-jährigen Jungen kam. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann sie jedoch nicht bestätigten dass der „Angriff gegen das Auge des Kindes gerichtet war“. Auch kann sie nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen nicht bestätigen, dass der „Angreifer von dritten Personen von weiterem Einwirken auf den Jungen abgehalten werden musste“. Sichtbare Waffen hätte der Tatverdächtige nicht getragen. Die Staatsanwaltschaft betont allerdings (mehrfach), dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Auf meine Frage, warum es keine polizeiliche Pressemitteilung gab, verweist die Staatsanwaltschaft auf das Alter des Opfers. Weil es sich um ein Kind handelt, sei aus Opferschutzgründen eine Berichterstattung nicht angezeigt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Haftantrag gestellt. Zwar liegt ein dringender Tatverdacht vor wegen der Körperverletzung, allerdings braucht es auch Haftgründe, wie Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr und in bestimmten Fällen Wiederholungsgefahr. Es lagen laut Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass „auch nur einer der Haftgründe zutreffend war“. Der Tatverdächtige hält sich „seit Jahrzehnten“ in Deutschland auf, verfügt über einen „festen Aufenthaltstitel“ und war bis dato polizeilich nicht bekannt. Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik wegen eines psychischen Ausnahmezustands wurde nicht angeordnet. #Freiburg #Körperverletzung #Opferschutz

Die Tate-Brüder, Andrew und Tristan, bleiben aufgrund von Vorwürfen zu Vergewaltigung und Menschenhandel in US-Haft, da ein Gericht ihren Antrag auf Freilassung während des Auslieferungsverfahrens ablehnte und auf Fluchtgefahr sowie Gefahr für die Allgemeinheit hinwies. #TateBrüder #Frauenfeindlichkeit #Menschenhandel

Andrew und Tristan Tate: Brüder müssen in US-Haft bleiben und bekommen Ansage der Richterin

Die US-Gerichte haben entschieden, dass die Tate-Brüder während ihres Auslieferungsverfahrens in Haft bleiben müssen, da sie keine ausreichenden Gründe für ihre Freilassung vorlegen konnten und weiterhin eine Fluchtgefahr sowie eine Gefährdung der Allgemeinheit bestehen. #TateBrüder #USGericht #Menschenhandel

US-Gericht: Tate-Brüder bleiben in Haft

Oben im Bild sehen Sie Enise Ö. und Sylvia S., gegen die wegen der Hinrichtungen im Fall Stade ermittelt wird – die aber auf freiem Fuß sind. Enise Ö. besitzt ausschließlich die türkische Staatsangehörigkeit; die Möglichkeit, sich in die Türkei abzusetzen, liegt auf der Hand. Unten sehen Sie Prinz Reuß, der seit fast vier Jahren in Untersuchungshaft sitzt, erniedrigenden Körperkontrollen ausgesetzt ist und eine Tochter mit Down-Syndrom hat, die seit seiner Inhaftierung kaum noch spricht und vorher sogar gesungen hat. Die CD liegt mir vor. Im ersten Fall sind sechs Mitarbeiter von Jugendhilfe und Jugendamt ermordet worden. Beim „Reichsbürgerprozess“ glaubten die Beteiligten an eine internationale „Allianz“, auf deren Eingreifen sie warteten, ohne das sie nicht zur Tat geschritten wären. Enise Ö. und Sylvia S. dagegen – dafür spricht nach Lage der Akten alles – sind nicht bei Fantasien stehen geblieben. Sie sind zur Tat geschritten. Die einen sind auf freiem Fuß, der andere ist in U-Haft wegen „Fluchtgefahr“. Laut Cem Özdemir (Grüne) und Boris Pistorius (SPD) handelt es sich hierbei um „das beste Deutschland, das es je gab“, wie sie neulich in ihrem FAZ-Aufruf zum Verbot von vier ostdeutschen AfD-Landesverbänden, darunter der von Ulrich Siegmund, kundtaten. #Justiz #Menschrechte #NichterlaubteFlucht

D
der Standard Aug 3

Ein syrischer Polizeichef, der im Folterprozess in Wien zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, ist offenbar mit seiner Familie untergetaucht, nachdem das Oberlandesgericht Wien keine Fluchtgefahr sah. #Folterproces #SyrischesRegime #Asylrecht

Ein Mann, der beruflich folterte, darf in Österreich nicht straflos bleiben

Ein Spiegel-Mann schimpft über einen meiner Tweets „irreführend“, „demagogisch“, „Dummheit oder Bosheit“, „Pfui“. Seine Reaktion auf Antworten: Er sperrt die Kommentarfunktion, weil diese ihm nicht „sachlich“ genug sind.... ➡️ Der Fall: Der mutmaßliche Täter ist bereits vorbestraft – wegen Gewaltdelikten. Freiheitsstrafe auf Bewährung. ➡️ Er soll ohne gültigen Fahrschein unterwegs gewesen sein, weigerte sich bei der Kontrolle, seine Personalien anzugeben. ➡️ Er griff dann den Sicherheitsmann körperlich an, soll „mit Fäusten auf ihn eingeschlagen haben“, „Schläge und Tritte“. Der Mann soll „mehrfach mit den Füßen“ nach dem Sicherheitsmann getreten haben, so steht es im Spiegel. ➡️ Dass bei der Auseinandersetzung die Tür nachgab, ist logischerweise ein Sicherheitsdefizit der Bahn. Das Ergebnis ist trotzdem ein junger Mensch, der versuchte, in D Regeln durchzusetzen und dabei beinahe mit dem Leben bezahlt hätte, weil er bei 120 kmh aus dem Zug flog. Und jetzt schwer verletzt im Krankenhaus liegt. ➡️ Der Täter läuft frei herum, „weil keine Fluchtgefahr besteht“. Für einen Haftbefehl gibt es aber auch andere Gründe wie „Gefahr der Wiederholung bestimmter schwerer Straftaten“, u.a. schwere Körperverletzung. Daher habe ich hier ein massives Störgefühl. Ich finde nicht, dass es ein Kavaliersdelikt ist, einen Sicherheitsmann brutal zu verprügeln, weil er einen beim Schwarzfahren erwischt hat. #Sicherheit #Gesetz #Gewalt

Miró Jul 14

Ein 17-Jähriger greift eine 20-jährige Deutsche mit einem Messer an, fügt ihr eine Verletzung im Gesicht zu. Die Polizei fasst ihn, der Richter erlässt einen Haftbefehl wegen dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr. Dennoch wird er unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Irre. #Kriminalität #Sicherheit #Justiz

Am vergangenen Samstag wurde im bayerischen Traunstein am Bahnhofsplatz eine 20-jährige Deutsche mit einem Messer verletzt. Ein 17-jähriger Rumäne soll ihr mit einem Messer eine Schnittverletzung am Kinn zugefügt haben. Die junge Frau kam ins Krankenhaus konnte dieses aber mittlerweile wieder verlassen. Der Tatverdächtige konnte von der Polizei nach einer Fahndung festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl. Ein Richter erlässt selbigen auf wegen gefährlicher Körperverletzung mit dem Haftgrund „Fluchtgefahr“. Dann aber setzt er den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. Der 17-Jährige rennt also wieder frei herum. Trotz Fluchtgefahr. Ich kann solche Entscheidungen wirklich nicht verstehen. Wer einen Menschen mit einem Messer angreift und verletzt, gehört bis zum Prozess aus dem Verkehr gezogen. Es wäre wirklich an der Zeit, dass man die rechtlichen Voraussetzungen diesbezüglich anpasst. #Traunstein #Gewalt #Rechtslage

@markus_bublitz Ich habe zu Denise Ö. nicht ein Wort geschrieben. Ich habe lediglich bedauert, dass Ihre Parteifreunde eine Fluchthelferin freilassen, weil angeblich keine Fluchtgefahr bestand. Nun ist Sylvia S. untergetaucht. https://t.co/26nBZmanaD #Politik #Flucht #Österreich

Stefan Henze Jul 10

Sechs Menschen ermordet. Die Fluchtfahrerin von Stade entkommt, weil Behörden blind auf „keine Fluchtgefahr“ vertraut haben. Sylvia S. ist weg. Das ist kein Einzelfall, das ist das Ergebnis jahrelanger verfehlter Politik. Zeit, dass diese Regierung endlich die Konsequenzen trägt und abtritt. Unsere Sicherheit darf nicht länger Spielball ideologischer Experimente sein. https://t.co/NyjKkasc5P #Sicherheit #Politik #Verantwortung

Max Stirner Jul 8

Man sollte mal flüchtig darauf hinweisen, dass jene Verfassungsschutz- und NGO Tante aus SPD-Kreisen, welche das Fluchtfahrzeug des Massenmörders, der sechs Menschen exekutierte, fuhr, die nicht wegen Fluchtgefahr festgesetzt wurde, jetzt anscheinend geflüchtet ist. 👌 #Verfassungsschutz #Flucht #Sicherheit

Die Fluchtwagenfahrerin von Stade ist untergetaucht! Zum Glück hat die Polizei sie gehen lassen, weil keine Fluchtgefahr besteht! 🙄 https://t.co/ZWIshL6c6N #Polizei #Fluchtwagen #Stade

Fluchtwagenfahrerin, bei der keine Fluchtgefahr bestand, flüchtet. Keine Pointe. https://t.co/wBO7Eeen1y #Flucht #Kriminalität #Nachrichten

Die Fluchttante, die das Fluchtauto fuhr, bei der lt. Gericht keine Fluchtgefahr bestand, ist auf der Flucht? Mensch. https://t.co/Lb0ArAPSKK #Flucht #Gericht #Menschrechte

Die Patentante ist abgetaucht. Nach dem Sechsfachmord von #Stade rückte die mutmaßliche Fluchtfahrerin, eine 65-jährige Frau aus Bremen und Schwiegermutter des niedersächsischen SPD-Migrationsbeauftragten Deniz Kurku, verstärkt in den Fokus der Ermittler. Die #Patentante des betroffenen Kindes war kurzzeitig festgenommen worden, wurde jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, da laut Staatsanwaltschaft Stade keine ausreichende Fluchtgefahr bestehe. Nun ist sie jedoch abgetaucht. #Stade #Mord #Flucht

ES STINKT ZUM HIMMEL! Die Fluchtwagenfahrerin des Sechsfachmörders von Stade und Schwiegermutter des MdL Deniz Kurku ist PLÖTZLICH ABGETAUCHT. Laut Staatsanwaltschaft bestand keine Fluchtgefahr, obwohl gegen sie wegen Beihilfe zum Mord ermittelt wurde. SPD-SUMPF 🔥 https://t.co/E70fAYUlEs #Fluchtwagenfahrerin #Mord #SPD #DE #PL

Der Stade-Mörder ist übrigens ein verurteilter Pädo-Krimineller und nach Gefängnisausbruch seit 2021 (!) auf der Flucht. Die Fahrerin des Fluchtwagens ist wieder frei. Grund: Keine Fluchtgefahr ... https://t.co/bv7OUCEZSP #StadeMörder #Kriminalität #Fluchtgefahr #DE

Die Fahrerin des #Fluchtwagens von #Stade ist NICHT in #Untersuchungshaft. Untersuchungshaft wird z.B. angewendet, wenn #Verdunkelungsgefahr besteht, also z.B. die Aufklärung der Straftat, in diesem Fall des Mehrfachmordes, erschwert werden kann. Außerdem: #Fluchthilfe für Straftäter ist für sich schon eine Straftat. Es wird also ausgeschlossen dass die Fluchtwagenfahrerin ihre Freiheit dazu nutzt um auf die Aufklärung des Mordes einzuwirken (obwohl sie wohl schon mitgeholfen hat, den Eindruck zu erwecken dass das Kind nicht geschüttelt wurde sondern nur im Schlaf mit dem Kopf des Täters zusammengestoßen sei, was die Ärzte für unglaubwürdig halten) UND es wird ausgeschlossen dass sie nach den Schüssen, die sogar die Nachbarn hörten, einen Straftäter wissentlich zur Flucht verhelfen wollte. UND Fluchtgefahr (auch ein Grund für Untersuchungshaft) wird ausgeschlossen. Einschätzung: das Ganze stinkt nicht nur zum Himmel, sondern bis zum Mars und wieder zurück. Ganz zu schweigen von: wo bleibt die Allgemeine Empörung? Wenigstens die Sorge um Behördenmitarbeiter? Wer soll da künftig noch öffentliche Interessen vertreten wenn er damit rechnen muss, dass… #Fahren #Gesetz #Kriminalität

Die Fluchtwagen-Fahrerin des Mörders von Stade, offenbar eine aus Steuermitteln bezahlte "Migranten-Beraterin" (!), ist wieder frei. Es bestehe keine Fluchtgefahr. - Was werden wohl die Familien der sechs eiskalt ermordeten Jugendhelfer dazu sagen, die jetzt ihre Toten beweinen? #Stade #Fluchtwagen #Mordopfer #DE

Ich bin gerade auf ein BGH-Urteil vom Oktober 2025 gestoßen, das mich fassungslos macht. Ein Marokkaner reist 2016 illegal nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wird abgelehnt, er taucht unter, begeht mehrere Straftaten. Absoluter Standardfall. Irgendwann fassen ihn die Behörden und wollen ihn abschieben. Hierzu ordnet ein Gericht Abschiebehaft an. Immerhin. Nun zieht der Marokkaner zwar nicht gegen seine Abschiebung, jedoch gegen seine Inhaftierung bis vor den BGH. Dieser gibt dem Kläger Recht und lässt ihn frei. Begründung: Das deutsche (im Lichte der Rückführungsrichtlinie und einschlägiger EuGH-Rechtsprechung auszulegende) Aufenthaltsgesetz sieht in diesem Standardfall keine Rechtsgrundlage für die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung vor (Spoiler: Ist eine Rückführung in das Heimatland durch unmittelbaren Zwang ohne Freiheitsberaubung und damit ohne Haft überhaupt denkbar?). Insbesondere begründet das Untertauchen des Betroffenen seit 2017 (!) nach Auffassung des BGH keinen konkreten Anhaltspunkt für Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3b Nr. 7 AufenthG, denn dieser Paragraph "setzt nach seinem klaren Wortlaut voraus, dass der Ausländer erlaubt eingereist ist." Mit anderen Worten: bei erlaubter Einreise begründet das Untertauchen eine Fluchtgefahr und damit einen Grund für Abschiebehaft, nicht aber bei unerlaubter Einreise. Das ist so kafkaesk und kontrafaktisch, dass man am Rechtsstaat verzweifeln mag. #Asylrecht #Abschiebung #Rechtsstaat