Erst teilen sie aus und fotografieren uns ungefragt - okay, das Foto sieht ganz gut aus - aber sobald die eigenen Gesichter auftauchen, rennen sie zum Anwalt. Die Strategie ist klar: Freie Berichterstattung und Aufklärung sollen durch hohe Prozesskosten systematisch verhindert werden! Christopher kämpft stellvertretend für uns alle um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Fotodokumentation. Lasst ihn bei den Anwaltskosten nicht allein! (Link von gofundme in den Kommentaren) #Trauerwache #Frankfurt #FreieMeinungsäußerung #Fotorecht #Solidarität
Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte
Erinnert ihr euch noch, als Linke sagten, X würde durch Elon Musk pleite gehen? Heute: Höchste Nutzerzahl aller Zeiten. Jeder namhafte Politiker, CEO, Star etc postet seine News hier. Wahlkämpfe werden hier entschieden. Freie Meinungsäußerung ist ohne Repressionen möglich. Links #ElonMusk #SocialMedia #Meinungsfreiheit #DE
Wenn ein Linker der AfD sinngemäß vorwirft, alsbald KZs zu betreiben, dann ist das für die StA Berlin eine zulässige Meinungsäußerung, keine Volksverhetzung. Wer das Wort „Nürnberger Kodex“ bei der Impfkampagne (mit der experimentellen Gentherapie = Menschenversuch) in den Mund nahm, der wurde wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt. Mit Recht hat das alles nichts zu tun. Es ist politisch motivierte Willkür. Der Tatbestand der Volksverhetzung gehört abgeschafft. #Meinungsfreiheit #Volksverhetzung #Politik
Friedrich Merz, der Bundeskanzler von Deutschland möchte „Klarnamen“ im Internet sehen und hat offenbar ein Problem mit „Free Speech“. Das kann man sich nicht ausdenken. Wer freie Meinungsäußerung als Problem betrachtet, hat das Grundprinzip einer Demokratie nicht verstanden. Merz’ Rücktritt ist längst überfällig. #Meinungsfreiheit #Demokratie #FriedrichMerz
"Und bitte komm mir keiner mit Free-Speech..." Friedrich Merz macht klar, wie sehr er freie Meinungsäußerung ablehnt. Alles nur zum der Bürger gegen Desinformation dies, das... Arroganz trifft Zensur: https://t.co/YO2MmsHGMO #Meinungsfreiheit #Zensur #Freiheit
Ohne freie Meinungsäußerung wäre Merz der beliebteste deutsche Kanzler aller Zeiten. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit Widerreden! #Meinungsfreiheit #Politik #Deutschland
Die Amadeu-Antonio-Stiftung warnt vor mir. Campact ruft Firmen zum Werbe-Boykott gegen meinen Kanal auf. Die Omas gegen rechts rufen dazu auf, nicht für meine Arbeit zu spenden. Correctiv warnt vor mir. Die ZEIT warnt vor mir. Ich muss echt ein böser Junge gewesen sein, was? 😂 #Boykott #Freiheit #Meinungsäußerung #Therearenospecificcountriesmentionedinthetweet.Therefore #theresultis:
Der türkische Comedian Deniz Göktaş droht eine Haftstrafe von bis zu neun Jahren für Witze über Präsident Erdoğan in einem viralen YouTube-Special, während Menschenrechtsorganisationen den Fall als Angriff auf die freie Meinungsäußerung kritisieren. #DenizGöktaş #Meinungsfreiheit #Erdogan

StraZi verliert am OLG Köln und "So Done" ist um 10.828,64 Euro ärmer. Die korrupte Waffenlobbyistin und Kriegstreiberin Strack-Zimmermann findet, dass man sie so nennen darf: „Diese hässliche Kreatur ist eine korrupte Waffenlobbyistin.“ „Waffenlobby-Dracula“ Mehr dazu bei Tichys Einblick: „Markus Haintz von der Kölner Kanzlei ‚Haintz legal‘ geht in die Berufung. Inhaltlich argumentiert er zum einen, dass es sich bei allen Aussagen um absolut zulässige Meinungsäußerungen handelt. Zum anderen weist er nicht ohne Humor darauf hin, dass StraZi sich über die Bezeichnung „Waffenlobby-Dracula“ nun wirklich nicht beschweren darf: Schließlich trat sie im Februar 2023 beim Aachener Karneval im Vampirkostüm auf.“ #Waffenlobby #Meinungsfreiheit #Politik
„Wenn der Verfassungsschutz die freie Meinungsäußerung einschränkt, ist das selbst ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. … Die Aufgaben des Verfassungsschutzes müssen eingegrenzt werden. Vielleicht muss man bei seinen Aufgaben wirklich mit der Kettensäge #Meinungsfreiheit #Verfassungsschutz #Demokratie #DE
Das Land Hessen hat den Verein Palästina e.V. verboten, nachdem er mit antisemitischer Propaganda und der Billigung von Hamas-Terroranschlägen die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten hat, was eine klare Reaktion des Rechtsstaates gegen Antisemitismus darstellt. #Hessen #Antisemitismus #Vereinsverbot

🚨 Wird der @WDRaktuell endlich handeln? Eine Antwort auf den skandalösen Tweet von #GeorgRestle! 👏 Er ist im Vorstand der #SynagogengemeindeKöln und er ist Mitglied im @WDR-Rundfunkrat. Felix Schotland wendet sich in der Causa #GeorgRestle in einem Brandbrief an die Programmdirektorin des WDR für NRW, Wissen und Kultur, Andrea Schafarcyk. 👇 Beschwerde über öffentliche Äußerungen eines WDR Journalisten Sehr geehrte Frau Schafarczyk, mit großer Bestürzung habe ich den öffentlichen Beitrag des WDR Journalisten Georg Restle auf der Plattform X zur Kenntnis genommen. Ich schreibe Ihnen, als Vorstandsmitglied der Synagogen Gemeinde Köln sowie als Mitglied des WDR Rundfunkrats. Unabhängig von diesen Funktionen handelt es sich um eine persönliche Beschwerde. Herr Restle verbreitet in seinem Beitrag die Behauptung, ein angebliches „US israelisch marokkanisches Netzwerk“ verfolge das Ziel, Europa zu spalten, Regierungen zu schwächen und das Völkerrecht zu untergraben. Solche weitreichenden politischen Behauptungen ohne nachvollziehbare Einordnung oder erkennbare Distanzierung halte ich für äußerst problematisch. Gerade ein Journalist des öffentlich rechtlichen Rundfunks trägt eine besondereVerantwortung. Von ihm erwarte ich eine faktenbasierte, sorgfältige und ausgewogene Kommunikation. Aussagen dieser Tragweite sind geeignet, das Vertrauen in die journalistische Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des WDR nachhaltig zu beschädigen. Besonders irritiert mich, dass ein führender Journalist des WDR einen Beitrag mit einer derart zugespitzten Darstellung veröffentlicht, der den Eindruck erweckt, geopolitische Entwicklungen würden durch ein konspiratives Netzwerk gesteuert. Unabhängig davon, ob Herr Restle dies als persönliche Meinungsäußerung versteht, wird er von der Öffentlichkeit als Repräsentant des WDR wahrgenommen. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen: • Entspricht eine solche öffentliche Äußerung den journalistischen Standards und dem publizistischen Selbstverständnis des WDR? • Wie bewertet die Programmdirektion diesen Beitrag? • Welche Maßstäbe gelten für WDR Journalistinnen und Journalisten bei der Veröffentlichung politischer Inhalte auf sozialen Medien? • Hält die Programmdirektion diese Art der Kommunikation für geeignet, das Vertrauen der Zuschauer und Beitragszahler in die Neutralität des WDR zu stärken. Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Felix Schotland Vorstandsmitglied der Synagogen Gemeinde Köln Mitglied des WDR-Rundfunkrats #WDR #Journalismus #Medienethik
Die britische Band Massive Attack wurde nach ihrem Auftritt in Singapur, bei dem sie eine Palästina-Fahne zeigten und den Ruf „Free Palestine“ ausstießen, von der Polizei festgenommen und mit einem Einreiseverbot belegt, was die Musiker als „surreale Erfahrung“ bezeichneten und auf die Notwendigkeit der Verteidigung von Menschenrechten und freier Meinungsäußerung hinwiesen. #MassiveAttack #FreePalestine #Singapur
Natürlich würd ich „Kauf-dir-ein-Kind“-@jensspahn nie so nennen wie Paul, allerdings dürften schon eine Menge Anknüpfungstatsachen für eine zulässige Meinungsäußerung vorliegen. Jens Spahn wird es kaum anzeigen, den Fall würden wir sonst gerne ausdiskutieren. PS: für § 188 (Majestätsbeleidigung) ist kein Raum. Das politische Wirken von Jens Spahn erschwert Spahn selbst so erheblich, dass man dieses nicht mehr erschweren kann. #Meinungsfreiheit #Politik #Debatte
Victory! Das Kammergericht hätte mir in allen Punkten Recht gegeben und mein Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt. Die Anschlussberufung zu dem vom Landgericht beanstandeten Teil wäre durchgegangen. Frau Maur hat daraufhin ihre Berufung zurückgezogen. ✌🏻💜 Danke an alle, die mich unterstützt haben. #Victory #Meinungsfreiheit #Recht
Man will uns an den Kragen - für etwas, was in unseren Augen selbstverständlich sein sollte: Gespräche mit Menschen. Unterstützt uns in unserem Rechtsstreit für freie Meinungsäußerung und gegen repressive Einflussnahme: https://t.co/UqPeKgNrE6 ungeskriptet media GmbH IBAN: DE58100101236583362340 BIC: QNTODEB2XXX Wir danken euch von Herzen und bleiben für euch standhaft! Euer Team Meinungsfreiheit von {ungeskriptet} #Meinungsfreiheit #Gespräch #Rechtsstreit
Vom Bündnis Widersetzen geht keine Gewalt aus, so haben es alle Bündnispartner vereinbart. Aktionen des zivilen Ungehorsam sind als freie Meinungsäußerung durch Gerichte immer bestätigt worden. Gegen ausbreitenden braunen Ungeist heißt es zusammenzustehen. https://t.co/haR3ItNCxq #ZivilerUngehorsam #Meinungsfreiheit #GemeinsamGegenRechts #DE
Eine offenkundig zulässige Meinungsäußerung darf zu keinem Ausschluss von einer Landratswahl führen: „Bevölkerungsaustausch mit kriminellen Folgen“ #Meinungsfreiheit #Landratswahl #ZukunftGestalten