Kölner Asylskandal weitet sich auf ganz NRW aus – Bericht über 12.000 Strafverfahren gegen Migranten https://t.co/2TxZT5lxI9 https://t.co/xCB98oMJ0f #Asyl #NRW #Migration
Kölner Asylskandal weitet sich auf ganz NRW aus – Bericht über 12.000 Strafverfahren gegen Migranten https://t.co/2TxZT5lxI9 https://t.co/xCB98oMJ0f #Asyl #NRW #Migration
Stefan Thumann hat keine Familie mehr um sich. Keine Kneipe. Kann nicht mal eben zum Bäcker. Safehouses, Personenschützer 24/7, permanente Vorsicht vor Türklinken, Unterhosen, Nowitschok. Seinen Tod hat er, wie er sagt, inzwischen „einkalkuliert“. Und trotzdem sagt er im heutigen Podcast von Paul @ronzheimer: „Ich habe keine Angst.“ Obwohl deutsche Sicherheitsbehörden ihm nach und nach erklärt haben, dass die Bedrohung aus Russland real und sehr konkret ist. Dass es bei ihm um „Leib und Leben“ geht. Dass die Pläne offenbar weit fortgeschritten waren. Und dann fragt Ronzheimer ihn irgendwann, was das eigentlich für andere bedeutet. Für Menschen, die die Ukraine unterstützen. Für Journalisten, die über Russland berichten und Putin kritisieren. Da wird es für mich interessant, denn ganz so einfach ist das nicht, auch wenn der Unterschied zwischen Einschüchterung und Nowitschok definitiv Leben oder Tod bedeuten. Er sagt sinngemäß: Wer sich öffentlich für die Ukraine einsetzt, müsse wohl nicht damit rechnen, dass russische Agenten kämen, um ihn zu töten. Bei Journalisten in Deutschland wisse er nicht, ob es konkrete Gefährdungen gebe; wer sich in einer „normalen Position“ befinde, müsse sich jedenfalls keine großen Sorgen machen. Nun. Entscheidet selbst, ob ich mich anstelle: Russland musste mir nicht gleich Agenten vorbeischicken, damit die Botschaft bei mir ankam. Bei mir reichte es schon, mir für ein frei erfundenes Delikt ein Strafverfahren anzuhängen. Ein Delikt, das ich in dieser Welt nicht hätte begehen können, da ich über 1000 Kilometer entfernt vom vermeintlichen Geschehen war. Und doch steht MEIN NAME in der Anzeige. Einfach so. Ich weiß von anderen Personen, denen dasselbe passiert ist. Das Ziel: Ich, du, wir ... sollen uns fragen, ob der nächste Artikel, der nächste Post, der nächste Protest vor dem Russischen Haus, die nächste Recherche den Ärger wirklich wert sind. Du sollst Zeit verlieren. Geld. Blutdruck. Nervenkirmes. Beweise finden. Schreiben. Warten. Schnappatmung. Anwalt. Warten. Rechnungen zahlen. Der Wunsch nach Gerechtigkeit bleibt. Aber: „Die Mühlen der Behörden mahlen langsam“ ist ein Euphemismus. Im Hinterkopf bleibt immer diese kleine Frage: Soll ich das wirklich veröffentlichen? Einschüchterung ist durchaus wirksam. Nicht erst dann, wenn jemand mit Gift vor deiner Tür steht. Ich halte es aber eher mit Thumann: Auch ich bin Deutsche. „Ich empfinde mich als Patriot und ich glaube, keine Angst zu haben in Bezug auf Moskau, ist eine deutsche Pflicht“, sagt er – und trifft damit ins Schwarze. Aber nicht jeder ist so. Bei der Wahlumfragen-Mehrheit der Wähler hat es Putin längst geschafft, seine Angst in Millionen deutsche Köpfen zu pflanzen. Russlands Instrumentarium gegen Kritiker und gegen ein ganzes Volk beginnt sehr viel früher als beim Mordauftrag. Weiterhin das Beste für Sie, Herr Thumann, bleiben Sie so aufrecht – und solch ein starkes Vorbild. #Russland #Freiheit #Journalismus
🔥Heute Nacht, ziemlich genau um diese Zeit, vor 6 Jahren an der Siegessäule in Berlin. Hunderte mutige Freiheitsaktivisten und Demokraten kämpfen friedlich gegen das #CovidRegime (Heute Nacht bin ich nur mit der S-Bahn kurz durch Berlin gefahren, wie die Zeit vergeht.) Nachdem die Querdenken-711-Hauptdemo schon lange zu Ende war, auf der auch der heutige US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. gesprochen hatte, versuchte die Polizei, mehrere spontane Demonstrationen aufzulösen. Die erste davon habe ich selbst von der Bühne angezeigt. Natürlich hat mir die Polizei diese sofort verboten. Der erste, der daraufhin in der Menge zum Megaphon griff, war Michael Schele, der die Anwesenden dazu ermutigt hat, zu bleiben. Viele andere haben sich angeschlossen und ebenfalls zum Megaphon gegriffen. Der nächste Versuch, eine spontane Demonstration auszurufen, welche ebenfalls rechtmäßig war, erfolgte dann, als der Journalist Martin LeJeune (damals mit gebrochenem Bein im Rollstuhl) von der Polizei daran gehindert wurde, seiner journalistischen Arbeit nachzugehen. Auch diese Demonstration wurde durch die Polizei zunächst rechtswidrig niedergeschlagen. Einige Zeit später drohte ein Polizist einem friedlichen Demonstranten, der nur auf dem Boden saß, an, ihm „weh zu tun“, wenn er den Anweisungen keine Folge leisten würde. Ich stand direkt daneben, neben mir mehrere reichweitenstarke Livestreams, darunter Samuel Eckert. Ich habe daraufhin eine spontane Demonstration ausgerufen gegen Polizeigewalt und polizeiliche Willkür. Aufgrund mehrerer Livestreams und unzähliger Zeugen war es für die Polizei nunmehr gefährlich, völlig willkürlich zu handeln. Es wurde dann zwar noch versucht, mich von meiner eigenen Demonstration zu verjagen. Glücklicherweise stand ich in diesem Moment neben Boris Reitschuster, der ebenfalls im Livestream war. Nach mehreren deutlichen Hinweisen gegenüber den Polizeibeamten, mich auf meine Demonstration zu lassen, haben diese letztlich davon abgesehen, mich zu räumen. Weitere Zeit später hat die Polizeiführung eingesehen, dass sie mit Gewalt an diesem Tag nicht mehr weiterkommt. Nach 2 Uhr in der Nacht wurden die polizeilichen Maßnahmen beendet und einige Zeit später sind wir nach einem sehr langen Tag als Sieger vom Platz gegangen, wenn man das so sagen darf. Die beiden Videos wurden von Michael Schele aufgenommen, dem ich auf diesem Wege erneut für seinen Mut in den letzten über 5 Jahren danken möchte. Michael wird auch heute noch mit Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren überzogen und wird in diesen unter anderem von Haintz legal vertreten. Wer Michael hierbei unterstützen möchte, kann das hier (finanziell) tun und vor Ort bei Gericht. Infos hierzu findet Ihr bei Telegram auf dem Kanal FreispruchfuerMichael und auch in unserem Kanal. Mein Dank geht an alle, die in dieser Nacht nicht gewichen sind und sich gegen das #CovidRegime und dessen Vollstrecker in Uniform, die „nur ihren Job“ gemacht haben, gestellt haben. #RichtigErinnern Markus Haintz #Freiheit #Demokratie #Polizeigewalt
Dem „beleidigten“ Grünen @KonstantinNotz ist diese Aussage egal: „Bist du wieder auf Koks, den Nazi?“ Nächster „So Done“-Kunde traut sich nicht als Zeuge vor Gericht, nimmt den Strafantrag zurück und trägt die Kosten des Strafverfahrens. Tichys Einblick: „Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei Haintz legal geht für den Kommentarschreiber vor dem Landgericht Berlin in die Berufung. Da geschieht gar Wunderliches: Haintz bringt das Landgericht dazu, Konstantin von Notz als Zeugen vorzuladen.“ Mit der nachfolgenden Verhöhnung des Rechtsstaats warb „So Done“ ursprünglich, bis Haintz legal dem ein Ende gesetzt hat: „Nein, keine Sorge. In den 2 Jahren, die wir seither aktiv sind, musste bisher kein einziges Opfer von Online-Hass vor Gericht erscheinen.“ PS: Von Notz zeigt damit übrigens, dass es ihm egal ist, wenn man ihn wie oben betitelt. Künftige Strafanträge dürften damit schwer fallen. #SoDoneAbschalten #Rechtsstaat #OnlineHass #Justiz
Uefa is planning legal action against Fifa President Gianni Infantino due to the failed investor plans for the World Cup and demands the release of relevant documents before a US court, as possible financial misconduct is at stake. (translated)

UEFA plans to initiate legal proceedings against FIFA President Gianni Infantino for criminal mismanagement, as they suspect that a small group of officials has exploited a value of around 20 billion dollars. (translated)

Eine Frau hat BR-Rundfunkrat Hamado Dipama als „abgelehnten Asylbewerber“ bezeichnet. Das war rechtens, meint die Staatsanwaltschaft Heilbronn und hat ein Strafverfahren eingestellt. Dipama versucht immer wieder, strafrechtlich gegen vermeintliche Beleidigungen vorzugehen. https://t.co/Z4lq9fkkRB #Asyl #Recht #Beleidigung
Neuigkeiten im Fall der getöteten 60-jährigen Frau am Hamburger Alsterwanderweg. Auf meine Anfrage hin teilte mir die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, dass die Frau an Stichverletzungen im Hals und Bauchraum erlitten hat und am erheblichen Blutverlust verstorben ist. Tatverdächtig ist eine 22-jährige Deutsche. Es gibt Hinweise auf eine psychische Erkrankung, weswegen eine forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Dennoch befindet sich die 22-Jährige derzeit in Untersuchungshaft und nicht in einer psychiatrischen Klinik. Bleibt abzuwarten, was diesbezüglich in den kommenden Tagen passiert. Meine Frage, ob es bereits in der Vergangenheit zu Einweisungen wegen Fremd- oder Eigengefährdung kam, wollte man mir nur dahingehend beantworten, dass die Tatverdächtige bis dato nicht im Zusammenhang mit einem Strafverfahren in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Tatverdächtige und Opfer sollen sich zuvor nicht gekannt haben. Meine Frage, ob es sich bei der Tatverdächtigen um eine Transfrau handelt, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht beantwortet. Gleiches gilt zu Fragen des Opfers. #Hamburg #Kriminalität #PsychischeGesundheit
Man nennt es Doppelstandard: Seit geschlagenen 15 Monaten schweigt der Deutsche Journalisten Verband (DJV) trotz mehrfacher Nachfragen zu den EU-Sanktionen gegen den 🇩🇪Journalisten @hussedogru, dem in Folge die Konten gesperrt und ein de facto Arbeits-, Aus- sowie Einreiseverbot verhangen wurde = mort civile. Das Ganze ohne jedes Verfahren, Anhörung, Möglichkeit zur direkten Verteidigung. Ganz anders fällt die Reaktion des DJV beim @faznet-Journalisten Michael Martens aus. Der hatte kürzlich in Serbien auf einer PK gefragt, was Europäer konkret tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr Russen zu töten“ - und in dessen Folge nun russische Behörde ein Strafverfahren gegen ihn nach Artikel 282 des 🇷🇺Strafgesetzbuches „Anstiftung zu Hass oder Feindschaft“ eingeleitet haben. Dem einen wird der Bundesregierung nicht genehme Berichterstattung zu Gaza und „Zeitenwende“ vorgeworfen - der andere fragt nach der Tötung einer spezifischen ethnischen Gruppe... #Doppelstandard #Journalismus #EU
Russia initiates criminal proceedings against "FAZ" journalist. "In the event of a conviction, he faces up to six years in prison." ... "Following his question at a press conference regarding the killing of Russian soldiers, a criminal case has been opened in Moscow against German journalist Michael." (translated)
After a question from a FAZ journalist regarding the killing of Russian soldiers during a meeting with Volodymyr Zelensky and Alexander Vučić, Russia has initiated criminal proceedings against him, accusing him of inciting hatred and deciding whether he will be placed on an international wanted list. (translated)

After a racist incident in Volkspark Hasenheide in Neukölln, the State Protection Department of the Berlin Police is investigating, after a 37-year-old man insulted three women because of their skin color and was subsequently arrested, against whom a criminal proceeding has now been initiated. (translated)

The Homeland Security Committee of the Republican-dominated Senate has decided to pressure the Department of Justice to initiate criminal proceedings against Anthony Fauci after he invoked his right to refuse to testify under the Fifth Amendment more than 100 times during a hearing, which Republicans interpret as contempt of Congress. (translated)

Das Bayerische Justizministerium hat in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Rene Dierkes (AfD) eine bemerkenswerte Einschätzung zum Strafverfahren gegen den Journalisten David Bendels abgegeben: Erstmals wird ausdrücklich eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bei ihrer ursprünglichen rechtlichen Bewertung einen verfassungsrechtlich maßgeblichen Prüfungsmaßstab nicht ausreichend berücksichtigt habe. https://t.co/NUjUnYHkmK #Justiz #Recht #Pressefreiheit
Das Bayerische Justizministerium hat in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage eine bemerkenswerte Einschätzung zum Strafverfahren gegen den Journalisten David Bendels abgegeben: Erstmals wird ausdrücklich eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bei ihrer ersten Einschätzung entscheidende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außer Acht gelassen hat und das Faeser-Meme nicht als strafbare unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als zulässige politische Kritik an der damaligen Bundesinnenministerin zu verstehen war. Zugleich dokumentiert die Anfrage einmal mehr die enge Verstrickung zwischen Justiz und Politik: Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat dem Justizministerium „regelmäßig zum Verfahrensstand sowie aus besonderem Anlass wie etwa bei parlamentarischen Anfragen berichtet.“ Eine Einflussnahme auf den Ausgang des Verfahrens habe allerdings nicht stattgefunden. https://t.co/ALQDEaJKpI #Justiz #Politik #Pressefreiheit
Bryan Kohberger, der wegen des Mordes an vier Studierenden in Idaho zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, möchte sein Schuldeingeständnis zurückziehen und fordert ein neues Verfahren, da er behauptet, sein Geständnis sei auf „falschen Versprechen und eklatanten Falschinformationen“ basiert gewesen. #IdahoMord #Geständnis #Strafverfahren

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz
Die britische Traditionszeitung The Telegraph zeigte sich in einem Artikel schockiert über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. In einem ausführlichen Bericht schildert die Zeitung Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und den wachsenden Einfluss staatlicher Behörden auf öffentliche Debatten. https://t.co/a1CFaKb5Tm #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Deutschland
In Marchtrenk, Oberösterreich, steht ein 50-jähriger Mann unter Verdacht, seine Frau durch sexuellen Missbrauch und schwere Verletzungen im Genitalbereich und Bauchraum getötet zu haben, weshalb er in Untersuchungshaft genommen wurde. #SexuellerMissbrauch #Oberösterreich #Strafverfahren

5.200 € für ein banales Strafverfahren? Vorsicht vor Abzockern in der Anwaltschaft. Was kostet ein Strafverfahren wirklich? https://t.co/KqTEnVvifp #Strafverfahren #Recht #Abzocke