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#Bundesinnenministerium

Der Skandal um den Linke-Politiker @der_neukoellner weitet sich aus. Während seiner Zeit im Berliner Abgeordnetenhaus befasste sich Linksextremist Ferat Koçak wiederholt mit Polizeieinsätzen gegen Clankriminalität. In parlamentarischen Anfragen forderte er vom Senat detaillierte Informationen zu Einsatzorten und -zeiten, eingesetzten Polizeieinheiten und geleisteten Personalstunden. Derzeit sitzt Koçak im Bundestag als ordentliches Mitglied im Innenausschuss. Der Innenausschuss des Bundestags kontrolliert das Bundesinnenministerium und bereitet Gesetze vor, bevor sie ins Plenum gehen. Dort werden folgende sensible Themen behandelt: • Innere Sicherheit: Polizei, BKA, Terrorismus, organisierte Kriminalität, Extremismus • Verfassungsschutz und Nachrichtendienste (parlamentarische Kontrolle) • Ausländer-, Asyl- und Migrationspolitik, Staatsangehörigkeit, Integration • Vereins- und Versammlungsrecht • Zivil- und Katastrophenschutz • Öffentlicher Dienst, Bundesverwaltung • Datenschutz, Cybersicherheit, Informationsgesellschaft • Wahlen und Parteienrecht • Politische Bildung, Religionsgemeinschaften • Statistik und Meldewesen Deshalb ist der Platz dort politisch heikel: Mitglieder bekommen Einblick in Sicherheitslagen, Behördenberichte und sensible Gesetzentwürfe. Wie zum Teufel konnte das organisierte Clan-Verbrechen dort einen seiner Leute platzieren? Erst durch Koçaks eigene Dummheit wurde dieser Skandal überhaupt öffentlich. #Innenausschuss #Politik #Sicherheit

Das Bundesinnenministerium reagiert auf die Enthüllungen über einen groß angelegten Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger sich als Nachfahren von NS-Opfern ausgaben, um deutsche Pässe zu erlangen, und kündigt an, entsprechende Rücknahmeverfahren einzuleiten. #Identitätsdiebstahl #Einbürgerung #Naziopfer

Bundesinnenministerium bedauert »Identitätsdiebstähle« und zieht Konsequenzen

Am Freitag habe ich für das Newsletter politik & kommunikation über die seit vielen Jahren rechts- und verfassungswidrig ausbleibende staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung geschrieben. Anfang nächster Woche kommt noch was! Stay tuned. "Die AfD hatte in einem zwischen 2019 und 2023 geführten Mammutprozess vor dem BVerfG beweisen können, dass die bisherige, auf informalen und geheimen Absprachen beruhende Vergabepraxis der Altparteien verfassungswidrig war und auch DES und AfD grundsätzlich einen Anspruch auf Förderung haben. Seit 2017 stellt die DES nun Jahr für Jahr Anträge, der für 2026 wurde im März 2025 gestellt, jedoch erst ab Weihnachten 2025 bearbeitet und ist bis heute nicht entschieden. Das Bundesinnenministerium versucht, die Ansprüche der DES durch Verschleppung zu erledigen; das hiergegen gegebene Rechtsmittel, die Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht, kann sich die DES bei 25 Millionen Euro Streitwert schlicht nicht leisten. Und diesen Umstand nutzt das Bundesinnenministerium jetzt aus. Wir halten das für Rechtsbeugung!" #Politik #Verfassung #Rechtsstaat

Mein heutiges Interview im Kontrafunk: „Der Fall Sven Hüber ist ein GAU für den Bundesinnenminister. Das Innenministerium wusste seit Jahrzehnten, dass ein früherer Politoffizier der DDR-Grenztruppen eine relevante Funktion innehat ... Es muss aufgearbeitet werden: Wem hat #Interview #Bundesinnenministerium #SvenHüber #DE

Apollo News Aug 14

Der Polizeigewerkschafter Sven Hüber hat seine Kollegen für den Fall eines AfD-Wahlsiegs zur Befehlsverweigerung aufgefordert. Dafür steht er massiv in der Kritik. Das Bundesinnenministerium lässt auf Anfrage von Apollo News offen, ob der Aufruf dienstrechtliche Konsequenzen hat. https://t.co/QlvAUDzJ7x #Polizei #AfD #Wahl

13 Goethe-Mitarbeiter müssen in den Augen der Bundesregierung erstaunliche Fähigkeiten besitzen. Anders lässt sich kaum erklären, warum ihr möglicher Verbleib in Russland schwerer wiegen soll als das Sicherheitsinteresse Deutschlands. Heute verbreitet dpa eine bemerkenswerte Meldung zum Russischen Haus in Berlin. Eine Schließung sei „nicht absehbar“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Begründung: Es gebe „die beiden bilateralen Abkommen zu Liegenschaftsangelegenheiten“, die zu beachten seien und nicht ohne Weiteres aufgehoben werden könnten. Außerdem beträfen diese Abkommen auch das Goethe-Institut in Moskau. „Diese beiden Institutionen sind also unmittelbar miteinander verbunden“, sagt der Sprecher des Auswärtigen Amts. Die beiden bilateralen Abkommen zu „Liegenschaftsangelegenheiten“. Die beiden was? Welche beiden Abkommen sollen das sein? Keine erkennbare Nachfrage dazu in der dpa-Meldung. Dabei wäre eine Nachfrage dringend nötig gewesen. Denn je nachdem, wann man das Auswärtige Amt fragt, sieht die Vertragslandschaft erstaunlich unterschiedlich aus. Nach meiner Recherchen gibt es fünf einschlägige deutsch-russische Vereinbarungen mit unterschiedlichen Gegenständen, Laufzeiten und Kündigungsmechanismen: Das Kulturabkommen von 1992, das Sprachabkommen von 2003, das Jugendabkommen von 2004, das Tätigkeitsabkommen von 2011 und das Immobilienabkommen von 2013. Jetzt sind es plötzlich „die beiden bilateralen Abkommen zu Liegenschaftsangelegenheiten“. Und, oh Wunder: Eines davon beschäftigt sich tatsächlich mit Liegenschaften: das Abkommen von 2013. Es regelt Grundstücke und Gebäude und hat eine Laufzeit von 99 Jahren. Dann gibt es aber das Tätigkeitsabkommen von 2011. Und das regelt etwas völlig anderes: die Tätigkeit der Kultur- und Informationszentren. Also unter anderem, was das Russische Haus in Berlin überhaupt veranstalten darf. Dieses Abkommen ist kündbar. Bis zum 6. Dezember 2026 muss Deutschland die Kündigung schriftlich mitteilen. Danach verlängert es sich automatisch. Während ich das schreibe, läuft diese Frist. Gerade sind es noch 118 Tage, 03 Stunden und 49 Minuten. Eine Kündigung würde nicht einmal bedeuten, dass Deutschland den Russen ihr Gebäude wegnimmt. Das Immobilienabkommen von 2013 bliebe davon unberührt. Wenn Russland wieder lieb ist, dürfte es ja auch wieder da rein. Aber die vertragliche Grundlage für die Tätigkeit des Russischen Hauses fiele erst einmal weg. Nach meiner Lesart hieße das: keine Sprachkurse, keine Konzerte, keine Ausstellungen, keine Filmveranstaltungen, keine Vorträge, kein ganzjähriges Kulturprogramm unter dem Dach einer sanktionierten russischen Staatsorganisation. Das Gebäude könnte stehen bleiben. Nur mit dem russischen Staatskulturbetrieb wäre Schluss. Wer sich also ausgerechnet auf Verträge beruft, sollte wenigstens erklären können, welcher Vertrag konkret welche rechtliche oder politische Konsequenz haben soll. Und vielleicht hätte dpa genau danach fragen können. Aber es kommt noch besser. Denn in derselben Meldung steht, was wir bereits wissen: Das französische Innenministerium ist zu der Einschätzung gelangt, das Russische Haus in Berlin werde als Tarnung von den russischen Geheimdiensten genutzt. Das ist ja nun keine Kleinigkeit. Es ist auch keine Einschätzung irgendeines Bloggers oder Vereins. Es ist die Einschätzung des Innenministeriums eines unserer engsten europäischen Partner. Die naheliegende Frage wäre also gewesen: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Frankreichs? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Welche Konsequenzen zieht sie daraus? Keine erkennbare Nachfrage. Stattdessen erklärt das Bundesinnenministerium – ebenfalls ohne erkennbare Nachfrage –, mögliche Einflussnahme und Desinformation würden von den Sicherheitsbehörden „in den Blick genommen“. Und selbst der Sprecher des Auswärtigen Amts sagt über die Behauptung des Russischen Hauses, dort arbeiteten ausschließlich Kulturdiplomaten: „Das wage ich zu bezweifeln.“ Bitte einmal zusammensetzen: Frankreich sagt: Das Russische Haus ist eine mögliche Tarnung russischer Geheimdienste. Das deutsche Innenministerium sagt: Die Einflussnahme und Desinformation haben wir im Blick. Das deutsche Außenministerium sagt selbst: Dass im Russischen Haus nur Kulturdiplomaten arbeiten, glauben wir selbst nicht. Und die politische Konsequenz? Nö. Schließung nicht absehbar. Denn Goethe-Institut. So wichtig! Oder wie es der Sprecher des Auswärtigen Amts formuliert: „Diese beiden Institutionen sind unmittelbar miteinander verbunden.“ Russland hat das Goethe-Institut längst mit der Machete von einst rund 200 Beschäftigten auf 13 zusammengestrichen. Was ist also die große befürchtete russische Reaktion, wenn Deutschland seinerseits handelt? Dass Russland auch diese 13 noch hinauswirft? Ja. Kann passieren. Dann wäre das Goethe-Institut in Russland eben geschlossen. Und deshalb noch einmal: 13 Goethe-Mitarbeiter müssen in den Augen der Bundesregierung erstaunliche Fähigkeiten besitzen. Anders lässt sich kaum erklären, warum ihr möglicher Verbleib in Russland schwerer wiegen soll als das Sicherheitsinteresse Deutschlands. Aber die heutige Meldung hält noch ein zusätzliches Bonbon bereit. Das Auswärtige Amt bestätigt erneut, für das Russische Haus jährlich rund 70.000 Euro Grundsteuer zu zahlen. Der Sprecher betont allerdings, das Geld werde ans Land Berlin überwiesen: „Also es findet keine Zahlung an das Russische Haus statt.“ Ach so. Dann ist ja gut. Deutschland bezahlt schließlich nicht direkt ans Russische Haus. Deutschland übernimmt lediglich eine finanzielle Belastung, die wirtschaftlich dem Russischen Haus zugutekommt. Formal landet das Geld tatsächlich nicht auf dem Konto des Hauses. Der wirtschaftliche Vorteil bleibt trotzdem derselbe. Und zwar saftig. Und damit zurück zum Wesentlichen: Wenn Frankreich das Russische Haus als mögliche Geheimdiensttarnung einstuft, deutsche Sicherheitsbehörden mögliche Einflussnahme beobachten und selbst das Auswärtige Amt Zweifel daran äußert, dass dort nur Kulturdiplomaten sitzen: Was genau muss dann eigentlich noch passieren, bevor aus „wir haben das im Blick“ eine politische Entscheidung wird? Und warum, zur Hölle, lautet die Antwort auf beinahe jede Frage weiterhin: Goethe-Institut. #GoetheInstitut #Russland #Sicherheitspolitik

ZEIT ONLINE Aug 7

Nach dem Fund einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen fordert der CDU-Politiker Thomas Röwekamp eine zentrale Zuständigkeit für die Drohnenabwehr beim Bundesinnenministerium, um die Fragmentierung der Zuständigkeiten zu beenden und angemessene Sicherheitsmaßnahmen für die zivile Infrastruktur zu gewährleisten. #Drohnenabwehr #CDU #FlughafenLeipzig

Sprengstoffdrohne: CDU-Politiker fordert zentrale Zuständigkeit für Drohnenabwehr

Köln wollte nicht abschieben – jetzt muss es Konsequenzen geben Es ist ein Skandal: Die Stadt Köln hat einem konkreten Angebot des Landes,die Abschiebung von rund 500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch die Beschaffung der fehlenden Reisedokumente zu ermöglichen, eine klare Absage erteilt – und sich anschließend selbst nicht darum gekümmert. Eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag gerade darin besteht, geltendes Aufenthaltsrecht durchzusetzen, hat damit aktiv mögliche Abschiebungen vereitelt. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot der Stadt Köln im November 2024 an,für die Betroffenen aus den Westbalkanstaaten die fehlenden Rückreisedokumente zu beschaffen. Kölns Antwort kam nach nur sieben Tagen:Man benötige diese Hilfe nicht. Die Betroffenen seien seit langer Zeit geduldet und würden stattdessen dabei unterstützt, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erlangen. Aus internen Vermerken ergibt sich, dass die Stadt sich danach tatsächlich nicht um die Papiere kümmerte. Das verstößt gegen geltendes Recht: Fehlende Reisedokumente sind für sich genommen kein rechtsfreier Zustand,den eine Behörde einfach hinnehmen darf. Zwar liegt die Pflicht, sich um einen Pass oder Passersatz zu bemühen, primär beim Ausländer selbst – das stellt § 82 AufenthG klar. Doch das entbindet die Ausländerbehörde nicht von einer eigenen aktiven Pflicht: Nach § 82 Abs. 3 AufenthG muss sie auf die Mitwirkungspflichten hinweisen und, wie es in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums heißt, das Verfahren von sich aus weiter betreiben, statt es allein dem Betroffenen zu überlassen. Köln ist dieser eigenen Pflicht nicht nachgekommen und hat obendrein ein konkretes, kostenfreies Angebot ausgeschlagen, das genau diese Aufgabe für die Behörde übernommen hätte. Wer untätig bleibt und zugleich angebotene Unterstützung zurückweist, verletzt keine Nebenpflicht, sondern den eigenen gesetzlichen Handlungsauftrag. Das ist mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Besonders deutlich wird das am Fall einer Familie auf der Coesfelder Liste. Trotz eigener fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung und trotz mehrfacher,teils einschlägiger strafrechtlicher Verurteilungen, darunter eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung, wurde die Familie ins Bleiberechtsprogramm aufgenommen, während monatliche Sozialleistungen von zuletzt rund 7.500 Euro flossen. Die einschlägige Rechtsgrundlage für ein solches Bleiberecht, § 25b AufenthG, sieht als Regel-Versagungsgrund ausdrücklich Straftaten oberhalb von 50 beziehungsweise 90 Tagessätzen vor. Der Gesetzgeber wollte erkennbar nur diejenigen begünstigen, die sich an Recht und Gesetz halten. Eine einjährige Bewährungsstrafe liegt weit über dieser Schwelle. Auch hier verzichtete die Behörde 2024 zusätzlich auf das Coesfelder Angebot zur Passbeschaffung. Eine Ausländerbehörde,die ihrer eigenen aktiven Verfahrenspflicht nicht nachkommt und obendrein konkrete Unterstützung dafür ausschlägt, handelt rechtswidrig. Das darf nicht folgenlos bleiben. Klar ist:Wer innerhalb der Kölner Ausländerbehörde die Entscheidung getroffen und wer sie als Vorgesetzte gebilligt hat, das Coesfelder Angebot abzulehnen und anschließend untätig zu bleiben – gegen den müssen ernsthafte dienstrechtliche Konsequenzen verhängt werden. Die Bezirksregierung Köln und das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sind aufgerufen, im Rahmen der Fachaufsicht nicht nur den Vorgang selbst, sondern auch entsprechende Schritte gegen die verantwortliche Sachbearbeitung und Amtsleitung zu prüfen und, sofern sich der Verdacht bestätigt, konsequent umzusetzen. OB Torsten Burmester, der die Prüfung nach eigenen Angaben erst jetzt veranlasst hat, trägt dafür vermutlich keine Verantwortung, sofern er von den Vorgängen tatsächlich keine Kenntnis hatte. Umso mehr muss seine Prüfung dazu führen, dass die tatsächlich Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. #Abschiebung #Rechtsstaat #Köln

Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahr gesunken, Mit 9663 Asylanten waren es 2137 weniger als 2025 , so das Bundesinnenministerium. Gegenwärtig befinden sich rund 230000 Ausreisepflichtige in Deutschland. Wenn es in dem Tempo weitergeht, sind sie in mehr als ELF JAHREN nicht mehr hier. Vorausgesetzt, es kommen keine Neuen hinzu. Was natürlich angesichts der aktuellen Entwicklung realitätsfern ist. Ist das die „erfolgreiche“ Migrationspolitik? #Migration #Asylpolitik #Deutschland

Ahmad Mansour Jul 28

Wie weit von der Realität muss man eigentlich entfernt sein, um einen solchen Unsinn zu verbreiten? Wer sich außerhalb seiner eigenen Social-Media-Blase bewegt, mit Lehrkräften spricht, die MOTRA-Studie liest, die Berliner Studien zur Gewalt an Schulen kennt, durch Berlin geht, Universitäten besucht oder die Lageeinschätzungen des Bundes- und der Landesverfassungsschutzbehörden sowie des Bundesinnenministeriums zur Kenntnis nimmt, weiß, dass die islamistische Radikalisierung eine reale und ernstzunehmende Herausforderung ist. Und wer sich auch nur ansatzweise mit den islamistischen Anschlägen in Europa der vergangenen Jahre beschäftigt hat, erkennt, wie groß das Radikalisierungspotenzial ist und warum die Sicherheitsbehörden seit Jahren warnen. Man muss nur bereit sein, Fakten zur Kenntnis zu nehmen. #Radikalisierung #Fakten #Sicherheit

ZEIT ONLINE Jul 24

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Bundesinnenministerium die pauschale Beendigung des Aufnahmeprogramms für afghanische Flüchtlinge nicht umsetzen darf und stattdessen jeden Einzelfall individuell prüfen muss. #Aufnahmeprogramm #Afghanistan #Bundesverfassungsgericht

Aufnahmeprogramm: Verfassungsgericht fordert Einzelfallprüfung bei geflüchteten Afghanen
tagesschau.de Jul 23

Das Bundesinnenministerium plant, das Informationsfreiheitsgesetz durch die Abschaffung des Bundesbeauftragten und eine Einschränkung der Auskunftsrechte für Journalisten und Abgeordnete weitreichend zu reformieren, was auf massive Kritik stößt. #Informationsfreiheit #IFG #Bundesinnenministerium

Innenministerium will wohl härtere Einschnitte am Informationsfreiheitsgesetz
Apollo News Jul 17

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig heimlich in Privatwohnungen eindringen dürfen, um dort Abhörwanzen oder Kameras zu verstecken. Das steht in einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Ex-Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen warnt davor. https://t.co/ywroOQdlJn #Überwachung #Datenschutz #Privatsphäre

Wieso wir die Politikerhaftung brauchen - Band 1 „Ich werde […] am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium […] anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ -Merz vor der Bundestagswahl „Die Schuldenbremse schützt das Geld und die Steuerzahlungen der jungen Generation. Sollen wir deren Geld heute schon ausgeben, weil wir mit dem, was wir haben, nicht auskommen? Wir nehmen pro Jahr 1.000 Milliarden Euro Steuern ein. Und damit sollen wir nicht auskommen?“ -Merz vor der Bundestagswahl „Auf dem Höhepunkt einer Energiekrise drei funktionierende, vollkommen störungsfrei laufende Kernkraftwerke stillzulegen, das ist blanke Ideologie.“ -Merz vor der Bundestagswahl „Wir […] sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“ -Spahn vor der Abstimmung im EU-Parlament „Wir sind jetzt schon ein Hochsteuerland. Die Schuldenbremse sehe ich als etwas an, was uns zur Disziplin zwingt. Und die Bundesregierung muss jetzt auch mal Disziplin üben.“ -Merz vor der Bundestagswahl #Politik #Deutschland #Wahlen

tagesschau.de Jun 13

Im Jahr 2025 wurden über 2.500 obdachlose Menschen in Deutschland Opfer von Straftaten, was einen Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt, während die Aufklärungsquote bei diesen Delikten unter dem Durchschnitt liegt und Hinweise auf eine hohe Dunkelziffer bestehen. #Obdachlosigkeit #Straftaten #Bundesinnenministerium

Bundesinnenministerium: Mehr Straftaten gegen Obdachlose

Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt warnt: Wer die deutsche Ukraine-Politik kritisiert, betreibt „gezielte Falschinformation“. Dafür wird ein gigantisches Netzwerk aus Behörden, Stiftungen und „Faktencheckern“ aufgefahren. https://t.co/40NugHQvNZ #Ukraine #Falschinformation #Dobrindt #DE #UA

ZEIT ONLINE May 20

Bundesinnenminister Dobrindt plánuje investovat deset miliard euro do zlepšení zivilschutz v Německu, aby zvýšil obranyschopnost země v důsledku rostoucí hrozby, avšak i přes tyto finanční prostředky chybí moderní ochranné vybavení a zázemí pro efektivní krizový management. #Zivilschutz #Bundesinnenministerium #Deutschland

Zivilschutz: Das wird nicht reichen