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#Ungleichbehandlung

Was passiert hier? Frauke Brosius-Gersdorf zertrümmert mal eben die Grundlage für die willkürliche Ungleichbehandlung der AfD, für Beobachtung, Zersetzung und Diffamierung durch den Verfassungsschutz. Abstammungsprinzip und kulturelle Homogenität seien zulässig. https://t.co/w7jVfkj6Uv #AfD #Verfassungsschutz #Ungleichbehandlung

Die Bundesregierung plant neue Regeln für Sonn und Feiertagszuschläge. Beschäftigte ohne Tarifvertrag könnten dabei gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt werden. Ochs und Esel und so! #Steuern #Nachtarbeit #Tarifvertrag #Arbeitsmarkt Steuerregeln: Sonntagszuschläge sollen künftig bis 37,50 Euro je Stunde steuerfrei bleiben, Feiertagszuschläge bis 93,75 Euro und Zuschläge an Weihnachten bis 112,50 Euro. Nachtzuschläge sollen dagegen weiterhin nur bis 12,50 Euro je Stunde steuerfrei sein. Ungleichbehandlung: Sozialbeiträge auf diese Zuschläge sollen nach den Regierungsplänen nur für Beschäftigte mit Tarifvertrag entfallen. Mehr als 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten laut Statistischem Bundesamt ohne Tarifvertrag und könnten dadurch schlechtergestellt werden. Die geplante Regelung schafft unterschiedliche finanzielle Bedingungen für Beschäftigte mit vergleichbarer Nacht sowie Sonn und Feiertagsarbeit. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: BILD https://t.co/RHPndicwIO #Tarifvertrag #Arbeitsmarkt #Steuern

D
der Standard Aug 19

Ein aktuelles Gerichtsurteil hebt die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei Badebekleidung hervor, indem es ein Oben-ohne-Verbot an einem Hotelpool als diskriminierend einstufte und gleichzeitig Frauen im Burkini das Schwimmen verwehrte. #Gleichbehandlung #Badebekleidung #Diskriminierung

Zwischen "oben ohne" und Burkini: Warum gleiches Recht beim Baden nicht selbstverständlich ist
Markus Haintz Aug 16

Die Staatsanwaltschaft Kassel schützt einen Querulanten, der die Justiz seit knapp 15 Jahren zum Narren hält. Ich habe gegen die politisch abhängige Staatsanwältin Lange der StA Kassel Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet. Die Beamtin ist der Ansicht, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wenn ein Rechtsanwalt (Organ der Rechtspflege) von einem Gegner des eigenen Mandanten nur deshalb beleidigt (üble Nachrede und Verleumdung) wird, weil er dessen Anwalt ist. Wenn Rechtsanwälte bei der Ausübung ihres Berufes damit rechnen müssen, vom Gegner der eigenen Mandanten verleumdet zu werden, ohne dass sich die Staatsanwaltschaft dafür interessiert, dann ist die Rechtspflege erheblich beeinträchtigt. Damit wird nämlich das Signal gesendet, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege nicht schützenswert sind, im Gegensatz zu Staatsanwälten und Richtern. Man darf gesichert davon ausgehen, dass Frau Staatsanwältin Lange anders entschieden hätte, wenn der Betroffene Staatsanwalt oder Richter (oder Mainstream-Politiker bzw. Polizist) gewesen wäre. Diese Ungleichbehandlung zulasten von Rechtsanwälten ist allerdings rechtlich nicht vertretbar. Der einzige Bezugspunkt, den ich zu diesem Querulanten habe, ist der über meinen Mandanten, den ich vertrete. Es kann also auch nicht argumentiert werden, dass ich mir die Verleumdungen als Person des öffentlichen Lebens, die ich zweifellos bin, aufgrund meiner öffentlichen Sichtbarkeit gefallen lassen müsste. Der Verweis auf den Privatklageweg ist daher nicht zulässig. #Rechtspflege #Justiz #Rechtsanwalt

U.M. OSINT Aug 1

@TiloJung Demokratische Staaten, die anderen Gebiete besetzt haben, und trotzdem Demokratien waren: ▶️ USA – Japan – 1945–1952 ▶️ USA – Okinawa (Japan) – 1945–1972 ▶️ USA – Irak – 2003–2004 (formelle Besatzung) ▶️ USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich – Westdeutschland (jeweilige Besatzungszonen) – 1945–1949 ▶️ USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich – West-Berlin (besondere Besatzungsrechte) – 1945–1990 ▶️ Vereinigtes Königreich – Ägypten – 1882–1956 ▶️ Vereinigtes Königreich – Palästina (Britisches Mandat) – 1920–1948 ▶️ Vereinigtes Königreich – Zypern – 1878–1960 ▶️ Frankreich – Rheinland/Ruhrgebiet (mit Belgien) – 1923–1925 ▶️ Frankreich – Algerien – 1830–1962 (Kolonialherrschaft) ▶️ Frankreich – Syrien (Völkerbundmandat) – 1920–1946 ▶️ Frankreich – Libanon (Völkerbundmandat) – 1920–1943 ▶️ Niederlande – Indonesien (Niederländisch-Ostindien) – ca. 1800–1949 (Kolonialherrschaft) Die Ungleichbehandlung von Besatzern und Besetzten ist die Definition von Besetzung. Das bedeutet nicht, dass der besetzende Staat keine Demokratie ist. #Demokratie #Besatzung #Geschichte

Als Arzt, der täglich mit präzisen Begriffen arbeitet: „Machtübernahme“ ist hier bewusst negativ konnotiert und verzerrt den demokratischen Vorgang. Bei anderen Parteien heißt es neutral „Regierungswechsel“. Solche sprachlichen Ungleichbehandlungen schaden dem Vertrauen in Medien mehr, als sie nutzen. Das Sofortprogramm kann man auch ohne diese negative Konnotation kritisch und sachlich analysieren. #Medien #Demokratie #Sprache

Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin: Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum. 1. Es geht um Vertrauensschutz. Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus. 2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme. 3. Die praktischen Folgen träfen den Standort. Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen. Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon] #Bitcoin #Kryptowährungen #Steuerrecht

Bitcoin wird mindestens seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, hat ein Problem mit Art. 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pendlerpauschalen-Entscheidung 2008 klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. #Bitcoin #Steuern #Recht

newsORF.at Jun 6

US-Vizepräsident JD Vance hat mit seinen Äußerungen zum Mordfall des Studenten Henry Nowak in Großbritannien eine Kontroverse ausgelöst, indem er den Vorfall mit einer angeblichen Masseninvasion von Migranten in Verbindung brachte und dadurch in der britischen Gesellschaft Diskussionen über Rassismus und Ungleichbehandlung entfachte, während die britische Regierung die Taten als Versuche wertete, die nationale Einheit zu untergraben. #MordfallNowak #Rassismus #Migration

Student ermordet: US-Einmischung sorgt für Ärger in London
N
N-tv May 6

Ein israelischer General hat in einem nicht-öffentlichen Treffen die Ungleichbehandlung zwischen Palästinensern und jüdischen Siedlern im Westjordanland eingeräumt und verteidigte die Verwendung scharfer Munition gegen Palästinenser, während er ein Schießen gegen jüdische Siedler ausschloss, was die Vorwürfe über Apartheid in der Region verstärkt. #Apartheid #WestBank #IsraeliOccupation

"Töten wie seit 1967 nicht mehr": Bericht: Israelischer General prahlt mit Schüssen auf Palästinenser